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Insolvenzprofil
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Vermittlung von Grundstücken, Immobilien aller Art, Finanzierungsvermittlungen, An und Verkauf von Grundstücken, Baugrundstücken, Häusern, Wohnungen, Renovierung und Sanierung von Altobjekten sowie Baumaßnahmen aller Art.
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S & K Projektentwicklungsgesellschaft mbH wird die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für die Einreichung von Anträgen, Zustimmungserklärungen oder Eingaben ist der 16.09.2026. Gegenstand der Versammlung ist die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO. Konkret soll dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zur Abgeltung der gegen Frau Hannelore Krei erhobenen Ansprüche durch eine Vergleichszahlung in Höhe von insgesamt EUR 35.000,00 erteilt werden. Mit vollständiger und fristgerechter Zahlung gelten alle Ansprüche gegen Frau Hannelore Krei als abgegolten und erledigt. Die Kosten des Vergleichs tragen die Parteien jeweils selbst. Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, was vorliegend der Fall ist, wenn bis zum Stichtag keine negativen Schriftsätze eingehen.
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