Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
S & P - Sicherheitsdienst VIP serv. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grabenstraße 188, 47057 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 33477
EUID
DER1202.HRB33477
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2446/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos
Adresse
Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg
Termine & Fristen
Antrag eingegangen
14.10.2025
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.12.2025 , 09:17 Uhr
Eröffnung
02.03.2026 , 09:23 Uhr
Forderungsanmeldefrist
01.04.2026
Einsicht Forderungsverzeichnis
15.04.2026
Prüfungsstichtag
13.05.2026
Berichtstermin
20.05.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Sicherheitsdienstes, insbesondere die Erstellung von Sicherheitsanalysen und Sicherheitskonzepten sowie Brandschutz, der Personen- und Gebäudeschutz, der Bewachungsdienst sowie der Empfangs- und Pfortendienst, die Werbetechnik, die Gebäudereinigung sowie der Gastroservice.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S & P - Sicherheitsdienst VIP serv. GmbH ist am 02.03.2026 um 09:23 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Eröffnungsantrag einer Gläubigerin ist am 14.10.2025 bei Gericht eingegangen. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 16.12.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Zugleich sind die Verfahren 620 IN 2446/25 und 620 IN 2693/25 miteinander verbunden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 20.05.2026 um 10:00 Uhr angesetzt. Der Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 13.05.2026 ist. Die Tabelle mit den Forderungen ist ab dem 15.04.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2446/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33477 eingetragenen S & P - Sicherheitsdienst VIP serv. GmbH, Grabenstr. 188, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Davut Oruc, Laaker Str. 39, 47137 Duisburg
wi…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2446/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33477 eingetragenen S & P - Sicherheitsdienst VIP serv. GmbH, Grabenstr. 188, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Davut Oruc, Laaker Str. 39, 47137 Duisburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 02.03.2026, um 09:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 620 IN 2446/25 und 620 IN 2693/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO). Der erste maßgebliche Eröffnungsantrag (139 Abs. 2 InsO) ist am 14.10.2025 bei Gericht eingegangen.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Mittwoch, 20.05.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, 3. Etage, Sitzungssaal C315.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 13.05.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C207 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank Aktiengesellschaft IBAN: DE84360200300009020693 BIC: NBAGDE3EXXX Kontoinhaber: Dr. Jan-Philipp Hoos.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
620 IN 2446/25
Duisburg, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2446/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33477 eingetragenen S & P - Sicherheitsdienst VIP serv. GmbH, Grabenstr. 188, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Davut Oru…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2446/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 33477 eingetragenen S & P - Sicherheitsdienst VIP serv. GmbH, Grabenstr. 188, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Davut Oruc, Laaker Str. 39, 47137 Duisburg
ist am 16.12.2025, um 09:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Mülheimer Str. 100, 47057 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
620 IN 2446/25
Amtsgericht Duisburg, 16.12.2025
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