Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Timmerscheidt Entsorgung und Demontage - TED GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lehmbruckstr. 24, 47138 Duisburg
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 20858
EUID
DER1202.HRB20858
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
60 IN 51/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Martin Bugla
Adresse
Kirchhörder Berg 12, 44229 Dortmund
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung
14.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Transport von Bauschutt und Baustoffen, die Entsorgung von Baurestmaterialien, der Handel mit Schrott und Baustoffen sowie das Recycling von Baustoffmaterialien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Timmerscheidt Entsorgung und Demontage - TED GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Duisburg hat einen Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung auf den 14.04.2026 festgelegt. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten einreichen, die die Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters betreffen. Diese umfassen die Aufnahme eines Rechtsstreits gegen die Geschäftsführerin Ute Timmerscheidt - Steinhauer oder den Abschluss eines Vergleiches zur Beilegung dieses Streits. Der Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung stammt vom 26.02.2026. Bei Nichtteilnahme an der schriftlichen Abstimmung gilt die Zustimmung zu den besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung offen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 51/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20858 eingetragenen Timmerscheidt Entsorgung und Demontage - TED GmbH, Lehmbruchstraße 24, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Timm…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 60 IN 51/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 20858 eingetragenen Timmerscheidt Entsorgung und Demontage - TED GmbH, Lehmbruchstraße 24, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ute Timmerscheidt, Lehmbruckstraße 15, 47138 Duisburg
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Martin Bugla, Kirchhörder Berg 12, 44229 Dortmund
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 14.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Aufnahme eines Rechtsstreits gegen die Geschäftsführerin und Gesellschafterin Ute Timmerscheidt - Steinhauer mit erheblichem Streitwert oder Abschluss eines Vergleiches zur Beilegung oder Vermeidung dieses Rechtsstreits.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 26.02.2026 nebst Beschlussanträgen verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C214 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
60 IN 51/22
Amtsgericht Duisburg, 03.03.2026
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