Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saale Möbel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Sonneberger Straße 16, 06116 Halle (Saale)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 29429
EUID
DEW1215.HRB29429
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 412/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Luppe
Termine & Fristen
Aufhebung vorläufiger Verwaltung
14.01.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen
19.01.2026
Beschluss Festsetzung Vergütung
20.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Einzel- und Großhandel sowie der An- und Verkauf von Möbelwaren, die Möbelherstellung sowie Export und Import. Der Handel mit Berufsbekleidung, Textilprodukten, Aluminium-Fenstersystemen, gläsernen Balkonen, Terrassen und Wintergäten, Aluminium- und PVC-Produkten (Geländer, Handläufe, Zaunsysteme) sowie der Handel mit Baustoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saale Möbel GmbH in Halle (Saale) befand sich zunächst im Antrags- bzw. vorläufigen Stadium, in dem Rechtsanwalt Ulrich Luppe als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt war und dessen Vergütung sowie Auslagen festgesetzt wurden. Die Berechnungsmasse für die Vergütung belief sich auf 60.882,07 EUR. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben worden. Das Verfahren ist somit in einer fortgeschrittenen Phase oder mit Aufhebung verbunden, wobei der letzte dokumentierte Schritt die Aufhebung der vorläufigen Verwaltung durch das Amtsgericht Halle (Saale) darstellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 412/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saale Möbel GmbH, Sonneberger Straße 16, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 29429), vertr. d.: Orhan Gökser, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Luppe festgesetzt worden. Gemäß § 64…
59 IN 412/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Saale Möbel GmbH, Sonneberger Straße 16, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 29429), vertr. d.: Orhan Gökser, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ulrich Luppe festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Halle (Saale) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.01.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 60.882,07 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
19
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 412/25 In dem Insolvenzantragsverfahren Saale Möbel GmbH, Sonneberger Straße 16, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 29429),
vertreten durch: Orhan Gökser, (Geschäftsführer) Die vorläufige Insolvenzverwaltungs wird aufgehoben.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.01.2026
59 IN 412/25 In dem Insolvenzantragsverfahren Saale Möbel GmbH, Sonneberger Straße 16, 06116 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 29429),
vertreten durch: Orhan Gökser, (Geschäftsführer) Die vorläufige Insolvenzverwaltungs wird aufgehoben.
Amtsgericht Halle (Saale), 14.01.2026
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