Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Eichelberger Hof, 66399 Mandelbachtal-Ommersheim
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 14461
EUID
DEV1109.HRB14461
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
107 IN 49/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Virginia Thom
Adresse
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.09.2024 , 10:03 Uhr
Frist zur Stellungnahme
03.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung und der Vertrieb von ökologisch erzeugten Molkereiprodukten, und auch anderen ökologisch verarbeiteten Produkten und ökologisch erzeugten Rohstoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH ist anhängig. Im Verfahren ist eine vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt, deren Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken festgesetzt wurden. Die Festsetzung erfolgte unter Berücksichtigung der Art, Dauer und des Umfangs der Tätigkeit, wobei ein erhöhter Regelsatz von 85 % auf einen Betrag von 22.262,95 EUR sowie ein Pauschbetrag für Auslagen festgelegt wurden. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zu. Zudem wurde in einem früheren Schritt eine Frist zur Stellungnahme zum Vergütungsantrag der Verwalterin gesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14461, wurde durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, bearbeitet. Am 11.09.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Virginia Thom zur vor…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14461, wurde durch das Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, bearbeitet. Am 11.09.2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Virginia Thom zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Der Schuldnerin wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Im weiteren Verfahrensverlauf beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin ihre Vergütung. Das Gericht hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt. Der Regelsatz wurde auf 85 % erhöht, was einem Betrag von 22.262,95 EUR entspricht. Ein Pauschbetrag für Auslagen wurde ebenfalls festgesetzt. Die Beteiligten wurden aufgefordert, bis zum 03.06.2026 im schriftlichen Verfahren Stellung zu dem Vergütungsantrag zu nehmen. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht der Rechtsbehelf der Erinnerung oder, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt, die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14461 eingetragenen Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH, Eichelberger Hof, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin F…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14461 eingetragenen Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH, Eichelberger Hof, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anne Alice Wack,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Staab & Kollegen, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken
Im obigen Verfahren hat der (vorl.) Insolvenzverwalter seine Vergütung beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
03.06.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zum Vergütungsantrag der Verwalterin;
Der Vergütungsantrag liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 6 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
107 IN 49/24
Amtsgericht Saarbrücken, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14461 eingetragenen Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH, Eichelberger Hof, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin F…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 49/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14461 eingetragenen Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH, Eichelberger Hof, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anne Alice Wack,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 85 % und damit auf den Betrag von 22.262,95 € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 26.03.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann die Insolvenzverwalterin nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. 6 eingesehen werden.
107 IN 49/24
Amtsgericht Saarbrücken, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14461 eingetragenen Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH, Eichelberger Hof, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch die Geschäfts…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 107 IN 49/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 14461 eingetragenen Saarpfälzische Bio-Höfe GmbH, Eichelberger Hof, 66399 Mandelbachtal, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anne Alice Wack,
ist am 11.09.2024, um 10:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Virginia Thom, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
107 IN 49/24
Amtsgericht Saarbrücken, 11.09.2024
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