Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sachsen21 Bau-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Schäferstr. 58, 01067 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38607
EUID
DEU1104.HRB38607
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
549 IN 46/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
20.03.2023
Fristende Einspruch Forderungsprüfung
25.11.2025
Festsetzung Vergütung
19.12.2025
Fristende Stellungnahmen Schlussrechnung
06.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Innenausbau, insbesondere Estricharbeiten, Trockenbau und Fliesenarbeiten, sowie Abbruch- und Fassadenarbeiten und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH ist am 20.03.2023 durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Hasan Turan vertreten. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Vergütung des Insolvenzverwalters antragsgemäß festgesetzt worden; der Festsetzung lag ein Antrag vom 17.12.2025 zugrunde, wobei die Teilungsmasse bei 42.545,15 EUR lag. Für die übertragenen Zustellungen wurde ein Auslagenersatz gewährt. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, und dem Verwalter ist die Vornahme der Schlussverteilung gestattet. Die Insolvenzgläubiger hatten Gelegenheit, bis zum 06.02.2026 Stellungnahmen zur Schlussrechnung und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis einzureichen. Zudem ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden; Gläubiger konnten bis zum 25.11.2025 widersprechen. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen von 372.787,99 EUR zu berücksichtigen sind und eine Masse von 33.213,51 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsg…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:
Vergütung
XXX EUR
Auslagen
XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer
XXX EUR
Gesamtbetrag
XXX EUR
in Worten
XXX EUR
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 20.03.2023 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.12.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 42.545,15 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von XXX EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 37 bewirkte Zustellungen insgesamt XXX EUR festzusetzen.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 19.12.2025 festgesetzt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfa…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 06.02.2026 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 372.787,99 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 33.213,51 EUR zur Verfügung".
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzf…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 549 IN 46/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sachsen21 Bau-GmbH, Schäferstraße 58, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 38607
vertreten durch den Geschäftsführer Hasan Turan
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 25.11.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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