Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Salgur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grenzstraße 34, 46045 Oberhausen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 32364
EUID
DER1202.HRB32364
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
63 IN 111/23
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke
Adresse
Vinckeufer 3, 47119 Duisburg
Termine & Fristen
Antrag
28.08.2023
Eröffnung
18.01.2024 , 10:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.02.2024
Einsichtnahme Unterlagen
12.03.2024
Berichtstermin
09.04.2024
Prüfungstermin
09.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
der Hoch- und Tiefbau, der Kanalbau sowie der Straßenbau, ferner der Handel und der Im- & Export von und mit Baustoffen aller Art sowie alle artverwandten Geschäfte. Zudem gehören zum Gegenstand des Unternehmens Sicherungsleistungen gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Duisburg hat am 18.01.2024 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Salgur GmbH, Oberhausen, eröffnet. Das Verfahren ist aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 28.08.2023 wegen Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Duisburg, ernannt worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 27.02.2024 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 09.04.2024. Die Unterlagen zur Einsicht liegen ab dem 12.03.2024 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg vor. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 111/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32364 eingetragenen Salgur GmbH, Grenzstraße 34, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Atar, Jahnstraße 38, 47228 Duisburg
Geschäftszweig: Hoch und Tiefbau,Kanalb…
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 63 IN 111/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 32364 eingetragenen Salgur GmbH, Grenzstraße 34, 46045 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ercan Atar, Jahnstraße 38, 47228 Duisburg
Geschäftszweig: Hoch und Tiefbau,Kanalbau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 18.01.2024, um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.08.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 09.04.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. S4 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
63 IN 111/23
Duisburg, 18.01.2024
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