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Insolvenzprofil
Sampaio, Serafim Fernandes
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 31586
EUID
DER2503.HRB31586
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 22/25
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Termine & Fristen
Schlusstermin
05.08.2026 , 11:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Lieser hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, die aus der Landeskasse zu erstatten sind. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 4.103.940,16 Euro. Es ist kein Massebestand verfügbar. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin ist für den 05.08.2026 angesetzt und dient der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio (geb. am
3. August 1962), Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig findet mit Genehmigung des Gerichts
die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler - 6 IN 22/25 - niedergelegt w…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio (geb. am
3. August 1962), Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig findet mit Genehmigung des Gerichts
die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bad Neuenahr-Ahrweiler - 6 IN 22/25 - niedergelegt worden. Die Summe der zu
berücksichtigenden Forderungen beträgt 4.103.940,16 Euro. Es ist kein Massebestand
verfügbar.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, den 19. Mai 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 22/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio, geb. am 03.08.1962, Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig (AG Essen, HRB 31586), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Be…
6 IN 22/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio, geb. am 03.08.1962, Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig (AG Essen, HRB 31586), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Lieser festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung und die Auslagen sind aus der Landeskasse auszuzahlen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 0,00 EUR.
II.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Aufgrund der gewährten Stundung erfolgt die Erstattung gemäß § 63 Abs. 2 InsO aus der Landeskasse.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 22/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio, geb. am 03.08.1962, Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig (AG Essen, HRB 31586), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Mittwoch, 05.08.2026, 11:00 Uhr, Saal …
6 IN 22/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Serafim Fernandes Sampaio, geb. am 03.08.1962, Im Fischgrund 7, 53498 Bad Breisig (AG Essen, HRB 31586), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
Mittwoch, 05.08.2026, 11:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung, ggf. der Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten des Schuldners zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 21.05.2026
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