Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 9750
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San Hou GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Warburger Str. 138, 33100 Paderborn
Handelsregister
Amtsgericht Paderborn HRB 9750
EUID
DER2809.HRB9750
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 400/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Bitter
Adresse
Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
Termine & Fristen
Aufhebung
14.07.2026 , 11:21 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Gaststätte sowie der Handel mit technischen Produkten und Textilien einschließlich ihres Im- und Exports.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der San Hou GmbH ist am 14.07.2026 um 11:21 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Paderborn unter dem Aktenzeichen 2 IN 400/16 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9750 eingetragen. Gesetzlicher Vertreter der Schuldnerin ist Herr Ting Ye. Rechtsanwältin Sandra Bitter war als Insolvenzverwalterin bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 400/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9750 eingetragenen San Hou GmbH, Dörener Weg 55, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter Herrn Ting Ye, Dörener Weg 55, 33100 Paderborn
Verfahren…
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 400/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 9750 eingetragenen San Hou GmbH, Dörener Weg 55, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durcgesetzlicher Vertreter Herrn Ting Ye, Dörener Weg 55, 33100 Paderborn
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Breig, Heinrichstraße 3, 45891 Gelsenkirchen
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn
wird heute, am 14.07.2026, um 11:21 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
2 IN 400/16
Amtsgericht Paderborn, 14.07.2026
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