Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 10608
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Whoopi Fashion GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10608
EUID
DER2108.HRB10608
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
75 IN 93/08
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Schmid
Adresse
Dülmener Str. 92, 48653 Coesfeld
Termine & Fristen
Aufhebung
09.07.2026 , 11:39 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Bekleidung und Textilien sowie deren Im- und Export
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Whoopi Fashion GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 10608, ist am 09.07.2026 um 11:39 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Münster (Aktenzeichen: 75 IN 93/08). Der Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Ralph Schmid aus Coesfeld. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht dem Schuldner und jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Frist für die Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 93/08
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 10608 eingetragenen Whoopi Fashion GmbH, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sanjeev Swamy, Ravensberger Straße 41, …
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 93/08
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 10608 eingetragenen Whoopi Fashion GmbH, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Sanjeev Swamy, Ravensberger Straße 41, 32312 Lübbecke
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Ralph Schmid, Dülmener Str. 92, 48653 Coesfeld
wird heute, am 09.07.2026, um 11:39 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
75 IN 93/08
Amtsgericht Münster, 09.07.2026
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