Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sanfilippo GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64998
EUID
DET3104V.HRB64998
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
3 b IN 61/23 Lu
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
Termine & Fristen
Prüfungstermin
11.09.2024
Prüfungstermin
16.05.2025
Schlusstermin
24.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanfilippo GmbH ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein anhängig. Die Insolvenzverwalterin hat die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt. Da die eingenommenen Zahlungen in Höhe von 2.188,00 € unter der Mindestvergütung lagen, wurde der Antrag auf Festsetzung der Mindestvergütung nebst Auslagenpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer vollumfänglich stattgegeben. Die Entnahme der Vergütung aus der Masse wurde gemäß § 207 Abs. 3 InsO gestattet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung erteilt. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 0,00 €, während Forderungen in Höhe von 773.366,23 € zu berücksichtigen sind. Für den Schlusstermin, der auch der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, der Erörterung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie der Anhörung der Gläubigerversammlung zur beabsichtigten Einstellung mangels Masse dient, wurde der 24.09.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanfilippo GmbH ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, hat die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt und erhalten. Da die eingenommenen Zahlungen unter der Mindestvergütung lagen, wurde die Mindestvergü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanfilippo GmbH ist beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein anhängig. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau, hat die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt und erhalten. Da die eingenommenen Zahlungen unter der Mindestvergütung lagen, wurde die Mindestvergütung nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer festgesetzt. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet; entsprechende Fristen endeten im Mai 2025 bzw. September 2024. Mit Beschluss vom 05.08.2025 wurde die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung erteilt. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 0,00 €, während Forderungen in Höhe von 773.366,23 € zu berücksichtigen sind. Der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren sowie der Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 24.09.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 61/23 Lu
05.08.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren der
Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigshafen am Rhein, (Ges…
3 b IN 61/23 Lu
05.08.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren der
Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: x
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
x EUR Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
x EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
x EUR Auslagen zuzüglich
x EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
x EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird die Entnahme der Vergütung aus der Masse gestattet, soweit diese im Rahmen des § 207 InsO hierzu ausreicht..
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin hat gem. § 63 Abs.1 InsO Anspruch auf Vergütung ihrer Tätigkeit und Ersatz der ihr entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gem. § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung anzuwenden. Die Vergütung ist danach grundsätzlich nach dem Wert der Insolvenzmasse gem. § 1 InsVV zu ermitteln und die sich hieraus ergebende Vergütung des § 2 InsVV ggfls. um die Tatbestände des § 3 InsVV zu erhöhen oder zu mindern.
Haben in einem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV in der Regel mindestens € 1.400,00 betragen.
Nach § 8 Abs. 3 InsVV kann der Verwalter zudem nach seiner Wahl an Stelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf zudem 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen wird nach § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der von der Insolvenzverwalterin zu zahlenden Umsatzsteuer festgesetzt.
Die Insolvenzverwalterin beantrage vorliegend die Festsetzung der Mindestvergütung nebst Auslagenpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Aus den eingenommenen Zahlungen in Höhe von 2.188,00 € ergibt sich ein unterhalb der Mindestvergütung liegender Betrag.
Dem Antrag der Insolvenzverwalterin war vollumfänglich stattzugeben und die in Ansatz gebrachte Mindestvergütung nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuerbeträgen festzusetzen.
Nachdem im Verfahren eine Teilungsmasse generiert werden konnte, war die Entnahme des festgesetzten Betrages aus der Insolvenzmasse im Rahmen des § 207 Abs. 3 InsO zu gestatten.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
x
Rechtspflegerin
Die Veröffentlichung der Festsetzung erfolgt auszugsweise und ohne die festgesetzten Beträge (§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 61/23 Lu
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgeric…
3 b IN 61/23 Lu
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung vorgenommen werden. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 0,00 €; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 773.366,23 €. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigshafen am Rhein niedergelegt. Auf die Bestimmungen der
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 61/23 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), , ergeht folgender Beschluss:
1. Die Z…
3 b IN 61/23 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), , ergeht folgender Beschluss:
1. Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 Abs.2 InsO).
2. Schlusstermin im schriftlichen Verfahren und Termin zur Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter Forderungen (§ 5 Abs. 2 InsO) wird bestimmt auf
Mittwoch, den 24.09.2025.
Der Termin dient der
a) Prüfung der eventuell nachträglich angemeldeten Forderungen
b) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Beschlussfassung über die nicht verwertbaren Vermögensgegenstände
e) Anhörung der Gläubigerversammlung gem. § 207 InsO zur beabsichtigten Einstellung mangels Masse. Hinweis: Die Einstellung unterbleibt, wenn ein die Kosten des Verfahrens deckender ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Rechtspflegerin
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -Insolvenzgericht- Ludwigshafen am Rhein eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 05.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 61/23 Lu
16.04.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigsha…
3 b IN 61/23 Lu
16.04.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Annemarie Dhonau
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 16.05.2025 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 09.05.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 61/23 Lu
06.08.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigsha…
3 b IN 61/23 Lu
06.08.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalterin:
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 11.09.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 02.09.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 b IN 61/23 Lu: In dem Insolvenzverfahren Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, GF d. Sanfilippo GmbH, Otto-Dill-Straße 6, 67141 Neuhofen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführ…
3 b IN 61/23 Lu: In dem Insolvenzverfahren Sanfilippo GmbH, vertr.d.d. GF, Wasgaustraße 24, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64998),
vertreten durch:
Steeven Umberto-Angelo Junior Sanfilippo, GF d. Sanfilippo GmbH, Otto-Dill-Straße 6, 67141 Neuhofen, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), , wird das Verfahren gem. § 207 InsO nach Anhörung der Gläubigerversammlung und der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Der komplette Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 08.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.