Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Vario Vent Lüftungssysteme GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landau in der Pfalz HRB 31576
EUID
DET3304V.HRB31576
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landau in der Pfalz
Aktenzeichen
3 IN 105/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Oliver Schindeldecker
Adresse
Hermann-Staudinger-Str. 2, 76829 Landau
Termine & Fristen
Beschluss
28.07.2025
Prüfungstermin
29.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vario Vent Lüftungssysteme GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Landau in der Pfalz hat mit Beschluss vom 28.07.2025 im Aktenzeichen 3 IN 105/19 einen Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Grund für die Bestellung ist die Verhinderung des regulären Insolvenzverwalters Stephan Haspel aufgrund einer Interessenkollision gemäß § 181 BGB, da dieser auch in dem Verfahren über das Vermögen der Gläubigerin ZSA Vertriebs GmbH bestellt ist. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Oliver Schindeldecker bestellt. Zudem hat das Gericht angeordnet, dass die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO erfolgt. Der Prüfungsstichtag ist auf den 29.09.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum müssen schriftliche Widersprüche gegen Forderungen bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/19
28.07.2025
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Vario Vent Lüftungssysteme GmbH, Interpark 9, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 31576),
vertreten durch:
Claus Ruckstuhl, Heuchelheimer Str. 20, 76831 Göcklingen, (G…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/19
28.07.2025
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Vario Vent Lüftungssysteme GmbH, Interpark 9, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 31576),
vertreten durch:
Claus Ruckstuhl, Heuchelheimer Str. 20, 76831 Göcklingen, (Geschäftsführer),
Für die Prüfung und Feststellung der Forderung der ZSA Vertriebs GmbH in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vario Vent Lüftungssysteme GmbH wird Rechtsanwalt Oliver Schindeldecker, Hermann-Staudinger-Str. 2, 76829 Landau zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Gründe:
Für die Forderungsprüfung ist von einem Ausschluss des Insolvenzverwalters, der sowohl im Verfahren über das Vermögen des Anspruchsinhabers als auch in dem über das Vermögen des Anspruchsverpflichteten angeordneten Verfahren bestellt wurde, entsprechend § 181 BGB auszugehen (Frege/Keller/Riedel, Insolvezrecht, 8. Auflage, Rn. Rn. 1621). So liegt es hier. Es bestehen seitens der Niederer & Gertz GmbH Büromöbel und Bürobedarf gegenüber dem Insolvenzschuldner Michael Gertz Forderungen. Rechtsanwalt Stephan Haspel wurde in beiden Verfahren zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Bestellung des Sonderinsolvenzverwalters ist daher geboten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/19
28.07.2025
In dem Insolvenzverfahren
Vario Vent Lüftungssysteme GmbH, Interpark 9, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 31576),
vertreten durch:
Claus Ruckstuhl, Heuchelheimer Str. 20, 76831 Göcklingen, (Geschäftsführer),
hat d…
Amtsgericht
Landau in der Pfalz
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
3 IN 105/19
28.07.2025
In dem Insolvenzverfahren
Vario Vent Lüftungssysteme GmbH, Interpark 9, 76877 Offenbach an der Queich (AG Landau in der Pfalz, HRB 31576),
vertreten durch:
Claus Ruckstuhl, Heuchelheimer Str. 20, 76831 Göcklingen, (Geschäftsführer),
hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz beschlossen:
Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren gemäß § 177 I 2 InsO angeordnet. Prüfungsstichtag hierfür ist der 29.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die mit den nachträglich angemeldeten Forderungen ergänzte Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Landau in der Pfalz, 76829 Landau, Marienring 13 niedergelegt.
Ebenfalls mitgeprüft werden etwaige spätere Nachmeldungen, sofern sie noch bis einen Tag vor dem Prüfungsstichtag niedergelegt werden und kein Beteiligter dieser Handhabung widerspricht.
Gläubiger, deren Forderung festgestellt wird, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
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