Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 29016
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Insolvenzprofil
Sanierung Udrescu UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Gelsenkirchener Straße 187, 45309 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 29016
EUID
DER2503.HRB29016
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
163 IN 15/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Dumitru-Valentin Udrescu
Rolle
Liquidator
Adresse
Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen
Termine & Fristen
Vergütungsfestsetzung
23.06.2025
Fristende Kostenvorschuss
04.08.2025
Einstellung
20.01.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Gebäudeinnen- und Außensanierung, der Trockenbau, Fliesenarbeiten, Erdarbeiten sowie Bautenschutz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanierung Udrescu UG (haftungsbeschränkt) wurde vom Amtsgericht Essen geführt. Im Verfahren waren die Rechtsanwälte Schüttners - Hug & Partner mbB als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Die Insolvenzverwalterin teilte mit, dass die Insolvenzmasse nicht ausreiche, um die Verfahrenskosten zu decken. Es wurde eine Frist bis zum 04.08.2025 gesetzt, einen Kostenvorschuss in Höhe von 500,00 EUR zu zahlen, andernfalls sei das Verfahren mangels Masse einzustellen. Zum 23.06.2025 wurden die Vergütung und die erstattbaren Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Da kein Kostenvorschuss geleistet wurde, ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 15/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29016 eingetragenen Sanierung Udrescu UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dumitru-Valentin Udrescu, Gelsenki…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 15/24
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29016 eingetragenen Sanierung Udrescu UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dumitru-Valentin Udrescu, Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss über die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 207 InsO ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 216 Abs. 1 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.
163 IN 15/24
Amtsgericht Essen, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29016 eingetragenen Sanierung Udrescu UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dumitru-Valentin Udrescu, Gelse…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29016 eingetragenen Sanierung Udrescu UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dumitru-Valentin Udrescu, Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schüttners - Hug & Partner mbB, Kaiserstraße 21 - 23, 44135 Dortmund
reicht nach Mitteilung der Insolvenzverwalterin die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 04.08.2025 einen Kostenvorschuss in Höhe von 500,00 EUR bei der Zahlstelle Essen, IBAN DE22360000000036001510 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO). Eine Zahlungsbereitschaft ist dem Insolvenzgericht gegebenenfalls bis zum vorgenannten Stichtag schriftlich anzuzeigen.
Die Schlussrechnung der Verwalterin ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
163 IN 15/24
Amtsgericht Essen, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29016 eingetragenen Sanierung Udrescu UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dumitru-Valentin Udrescu, Gelse…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 15/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 29016 eingetragenen Sanierung Udrescu UG (haftungsbeschränkt), Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Dumitru-Valentin Udrescu, Gelsenkirchener Str. 187, 45309 Essen
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.Festgesetzt wurde die Mindestvergütung nach § 13 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise.
Der vollständige Beschluss mit den festgesetzten Beträgen kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.
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Amtsgericht Essen, 23.06.2025
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