Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sanitätshaus Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRA 17481
EUID
DEM1607.HRA17481
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
IN 288/25 e
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Mitter
Kanzlei
Westhelle-Partner.eu
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2025 , 11:01 Uhr
Festsetzung Vergütung und Auslagen
06.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Kunoldstraße 14, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17481), ist am 06.10.2025 um 11:01 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Mitter bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Am 06.10.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Mitter bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen ihrer Zustimmung. Im weiteren Ver…
Am 06.10.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Mitter bestellt worden. Verfügungen der Antragstellerin bedürfen ihrer Zustimmung. Im weiteren Verfahrensverlauf sind am 06.08.2026 die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse beträgt 367.609,75 EUR. Der festgesetzte Gesamtbetrag kann von der Masse entnommen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 288/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Kunoldstraße 14, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17481), vertr. d.: Invictus GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 06.10.2025 um 11:01 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstelle…
666 IN 288/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Kunoldstraße 14, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17481), vertr. d.: Invictus GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 06.10.2025 um 11:01 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 288/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Kunoldstraße 14, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17481), vertr. d.: 1. Invictus GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. René Hofmann, GF d. Invictus GmbH, Faustmühlenweg 66, 34123 Kassel, (Geschä…
666 IN 288/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Wilhelmshöhe GmbH & Co. KG, Kunoldstraße 14, 34131 Kassel (AG Kassel, HRA 17481), vertr. d.: 1. Invictus GmbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. René Hofmann, GF d. Invictus GmbH, Faustmühlenweg 66, 34123 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sandra Mitter festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kassel eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 76,22 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 03.08.2026 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 367.609,75 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von insgesamt 76,22 % sind nach Ansicht des Gerichts angemessen und gerechtfertigt.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 06.08.2026
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