Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sanseviero GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Grundstraße 3, 55270 Schwabenheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 46657
EUID
DET2304V.HRB46657
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 21/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart
Adresse
Ahornweg 12, 55218 Ingelheim
Telefon
06132/88949
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.04.2025 , 10:00 Uhr
Aufhebung
03.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Güterkraftverkehr, An- und Verkauf von Kfz-Ersatzteilen, Vermittlung von Fahrern, Vermietung von Baumaschinen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanseviero GmbH ist mangels Masse abgewiesen worden. Am 02.04.2025 war um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbeschränkungen waren zu diesem Zeitpunkt wirksam. Am 03.07.2025 ist der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie die Verfügungsbeschränkungen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 21/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Sanseviero GmbH, vertr. D. d. GF Michele Pasquale Sanseviero, Grundstraße 3, 55270 Schwabenheim (AG Mainz, HRB 46657), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.04.2025 am 03.07.2025 nach Abwe…
4 IN 21/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Sanseviero GmbH, vertr. D. d. GF Michele Pasquale Sanseviero, Grundstraße 3, 55270 Schwabenheim (AG Mainz, HRB 46657), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.04.2025 am 03.07.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.07.2025
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agbi.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 21/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanseviero GmbH, vertr. D. d. GF Michele Pasquale Sanseviero, Grundstraße 3, 55270 Schwabenheim (AG Mainz, HRB 46657), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.07.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsb…
4 IN 21/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanseviero GmbH, vertr. D. d. GF Michele Pasquale Sanseviero, Grundstraße 3, 55270 Schwabenheim (AG Mainz, HRB 46657), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.07.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 02.04.2025 sind am 03.07.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.07.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 4 IN 21/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanseviero GmbH, vertr. D. d. GF Michele Pasquale Sanseviero, Grundstraße 3, 55270 Schwabenheim (AG Mainz, HRB 46657), ist am 02.04.2025 um 10.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldne…
Az.: 4 IN 21/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sanseviero GmbH, vertr. D. d. GF Michele Pasquale Sanseviero, Grundstraße 3, 55270 Schwabenheim (AG Mainz, HRB 46657), ist am 02.04.2025 um 10.00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bardo M. Sigwart, Ahornweg 12, 55218 Ingelheim, Tel.: 06132/88949, Fax: 06132/896498, E-Mail: info@sigwart-kollegen.de bestellt worden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 02.04.2025
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