Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Custom Chrome Europe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Carl-von-Ossietzky-Straße 8, 55459 Grolsheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 45562
EUID
DET2304V.HRB45562
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bingen am Rhein
Aktenzeichen
4 IN 26/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Hans-W. Goetsch
Rolle
Sachwalter
Adresse
Taunustr. 7a, 65183 Wiesbaden
Telefon
0611/1808910-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.07.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.08.2025
Berichtstermin
03.09.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
03.09.2025 , 10:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
02.12.2025 , 11:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der europaweite An- und Verkauf von Motorrad-Spezialzubehör.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Custom Chrome Europe GmbH ist am 01.07.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet und über sie verfügt. Hans-W. Goetsch ist als Sachwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 04.08.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen ist für den 03.09.2025 um 10:00 Uhr angesetzt. Der im vorläufigen Stadium bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten. Später wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 02.12.2025 um 11:30 Uhr bestimmt, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin, dient.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 26/25 : Über das Vermögen der Custom Chrome Europe GmbH, vertr.d.d. GF Thomas Rainer Noetzel, Carl-von-Ossietzky-Straße 8, 55459 Grolsheim (AG Mainz, HRB 45562),
ist am 01.07.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Hans-W. Goetsch, Taunustr. 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611/1808910…
4 IN 26/25 : Über das Vermögen der Custom Chrome Europe GmbH, vertr.d.d. GF Thomas Rainer Noetzel, Carl-von-Ossietzky-Straße 8, 55459 Grolsheim (AG Mainz, HRB 45562),
ist am 01.07.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Hans-W. Goetsch, Taunustr. 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611/1808910-0, Fax: 0611/18089-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de.
Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.08.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 03.09.2025, 10:00 Uhr, Saal 103, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin und Stellungnahme durch den Sachwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1 ,57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Weitere Anordnungen:
Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten mit folgenden Mitgliedern:
- Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Mainz, vertreten durch Frau Silvia Bednarz, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz
- Sparkasse Rhein-Nahe, vertreten durch Jan Heddesheimer, Mannheimer Straße 181, 55543 Bad Kreuznach
- HeinzBike GmbH, vertreten durch Marc Schaumburg, Hainbuchenstraße 4, 13465 Berlin
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 26/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Custom Chrome Europe GmbH, vertr.d.d. GF Thomas Rainer Noetzel, Carl-von-Ossietzky-Straße 8, 55459 Grolsheim (AG Mainz, HRB 45562), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 02.12.2025, 11:30 Uhr, Saal 101, Geri…
4 IN 26/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Custom Chrome Europe GmbH, vertr.d.d. GF Thomas Rainer Noetzel, Carl-von-Ossietzky-Straße 8, 55459 Grolsheim (AG Mainz, HRB 45562), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 02.12.2025, 11:30 Uhr, Saal 101, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners in Eigenverwaltung (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin
(Unternehmenskaufvertrag)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 17.11.2025
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