Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRA 621072
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Santangelo, Michael
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Fuller Straße 19, 79761 Waldshut-Tiengen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 621072
EUID
DEB8536.HRA621072
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 167/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Adresse
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
Termine & Fristen
Abtretungsfristende
09.05.2025
Stellungnahmefrist
26.08.2025
Aufhebung
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Michael Santangelo ist die Schlussverteilung beschlossen und der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Abtretungsfrist endete am 09.05.2025. Zur Insolvenztabelle sind Forderungen in Höhe von 182.390,79 € anerkannt, wobei ein Betrag von 3.848,32 € zur Verteilung steht. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters Ralf Schmid sind festgesetzt. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren, Vollzug der Schlussverteilung und nach rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 167/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michael Santangelo, geboren am 13.06.1972
Priestergasse 12, 79761 Waldshut-Tiengen
- Schuldner -
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schrif…
4 IN 167/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michael Santangelo, geboren am 13.06.1972
Priestergasse 12, 79761 Waldshut-Tiengen
- Schuldner -
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren, Vollzug der Schlussverteilung und nach rechtskräftiger Erteilung der Restschuldbefreiung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 22.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 167/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michael Santangelo, geboren am 13.06.1972
Priestergasse 12, 79761 Waldshut-Tiengen
- Schuldner -
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen am 12.06.2025 beschlossen:
Der Sc…
4 IN 167/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michael Santangelo, geboren am 13.06.1972
Priestergasse 12, 79761 Waldshut-Tiengen
- Schuldner -
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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hat das Amtsgericht Waldshut-Tiengen am 12.06.2025 beschlossen:
Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt (§§ 5 Abs. 2, 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.08.2025 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Waldshut-Tiengen, Zimmer Nr. 39 niedergelegt,
2. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Forderungen der Insolvenzmasse,
3. Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung;
Die Abtretungsfrist gem. § 287 Abs. 1 InsO endete bereits am 09.05.2025, so dass gem. § 300 Abs. 1 InsO abschliessend über die beantragte Restschuldbefreiung entschieden wird.
Mitteilung des Insolvenzverwalters:
Zur Insolvenztabelle anerkannt sind Forderungen in Höhe von 182.390,79 €. Für die Verteilung steht ein Betrag zur Verfügung in Höhe von 3.848,32 €.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 167/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michael Santangelo, geboren am 13.06.1972
Priestergasse 12, 79761 Waldshut-Tiengen
- Schuldner -
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalte…
4 IN 167/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michael Santangelo, geboren am 13.06.1972
Priestergasse 12, 79761 Waldshut-Tiengen
- Schuldner -
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid, Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.01.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 32.151,83 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 12.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 167/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michael Santangelo, geboren am 13.06.1972
Priestergasse 12, 79761 Waldshut-Tiengen
- Schuldner -
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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In dem Insolvenzverfahren ist zugunsten des Insolvenzverwalters die …
4 IN 167/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michael Santangelo, geboren am 13.06.1972
Priestergasse 12, 79761 Waldshut-Tiengen
- Schuldner -
Bachelor of Arts (B.A.) Ralf Schmid
Rathausstraße 2, 79875 Dachsberg
- Insolvenzverwalter -
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In dem Insolvenzverfahren ist zugunsten des Insolvenzverwalters die Vergütung ergänzt und festgesetzt worden (§§ 63,64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Waldshut-Tiengen
Bismarckstraße 23
79761 Waldshut-Tiengen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Waldshut-Tiengen - Insolvenzgericht - 29.10.2025
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