Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sauer, Roman
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Am Konradsheimer Weg 1, 50374 Erftstadt
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 35383
EUID
DER3306.HRA35383
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70h IN 85/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.07.2026 , 07:43 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 08:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.11.2026
Berichtstermin
09.12.2026 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
09.12.2026 , 11:00 Uhr
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat am 30.07.2026 um 07:43 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Herrn Roman Sauer vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jochen Müller bestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Roman Sauer ist am 01.10.2026 um 08:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge des Schuldners vom 25.07.2026 sowie eines Gläubigers vom 02.07.2026. Das vorläufige Insolvenzverfahren (Aktenzeichen 70h IN 72/26) war bereits am 30.07.2026 m…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Roman Sauer ist am 01.10.2026 um 08:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge des Schuldners vom 25.07.2026 sowie eines Gläubigers vom 02.07.2026. Das vorläufige Insolvenzverfahren (Aktenzeichen 70h IN 72/26) war bereits am 30.07.2026 mit der Bestellung von Rechtsanwalt Jochen Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter und der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen eingeleitet worden. Beide Verfahren sind miteinander verbunden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter ist ebenfalls Rechtsanwalt Jochen Müller ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 09.11.2026. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung, den Berichtstermin und den Prüfungstermin ist für den 09.12.2026 um 11:00 Uhr angesetzt. Der Schuldner hat einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Am 30.07.2026 hat das Amtsgericht Köln im Verfahren 70h IN 72/26 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jochen Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, und Drittschuldner sind angewiesen, nicht me…
Am 30.07.2026 hat das Amtsgericht Köln im Verfahren 70h IN 72/26 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jochen Müller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen des Schuldners über sein Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Verwalters wirksam, und Drittschuldner sind angewiesen, nicht mehr an den Schuldner zu zahlen. Am 01.10.2026 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Roman Sauer unter dem Aktenzeichen 70h IN 85/26 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Die Eröffnung erfolgte auf Grundlage der Anträge des Schuldners und eines Gläubigers. Die Verfahren 70h IN 85/26 und 70h IN 72/26 wurden miteinander verbunden. Rechtsanwalt Jochen Müller ist nun zum Insolvenzverwalter ernannt. Forderungen sind bis zum 09.11.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 09.12.2026 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Köln angesetzt. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt. Am 12.10.2026 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über die Masseunzulänglichkeit bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Roman Sauer, geboren am 12.11.1983, Am Konradsheimer Weg 3, 50374 Erftstadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA eingetragenen Firma Roman Sauer
ist am 30.07.2026, um 07:43 Uhr angeor…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 72/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
des Herrn Roman Sauer, geboren am 12.11.1983, Am Konradsheimer Weg 3, 50374 Erftstadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA eingetragenen Firma Roman Sauer
ist am 30.07.2026, um 07:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70h IN 72/26
Amtsgericht Köln, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 85/26
Über das Vermögen
des Herrn Roman Sauer, geboren am 12.11.1983, Am Konradsheimer Weg 3, 50374 Erftstadt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2026, um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.07.2026 bei Gericht eingegangen…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 85/26
Über das Vermögen
des Herrn Roman Sauer, geboren am 12.11.1983, Am Konradsheimer Weg 3, 50374 Erftstadt
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.10.2026, um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners sowie eines am 02.07.2026 eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zugleich werden die Verfahren 70h IN 85/26 und 70h IN 72/26 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Müller, Gerichtstraße 8, 51379 Leverkusen, Telefon: 02171 501590-0, Fax: 02171 501590-19.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 09.12.2026, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 InsO werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
70h IN 85/26
Amtsgericht Köln, 01.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 85/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Roman Sauer, geboren am 12.11.1983, Am Konradsheimer Weg 3, 50374 Erftstadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35383 eingetragenen Firma Roman Sauer e.K.
ist am 12.10.2026 bei Gericht die Anz…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70h IN 85/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Roman Sauer, geboren am 12.11.1983, Am Konradsheimer Weg 3, 50374 Erftstadt, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln unter HRA 35383 eingetragenen Firma Roman Sauer e.K.
ist am 12.10.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70h IN 85/26
Amtsgericht Köln, 12.10.2026
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