Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 26797
EUID
DEG1312.HRB26797
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 430/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Adresse
Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
13.04.2026
Schlusstermin
19.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Der Geschäftsführer Herr Andreas Bester vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Potsdam hat in dem Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 13.04.2026 bei Gericht eingehen. Der Verwalter, Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, hat einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, der ebenfalls eingesehen werden kann. Gläubiger haben die Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen. Die Vergütung des Verwalters ist festgesetzt worden; die Insolvenzmasse beträgt 35.183,33 EUR. Es wurde die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV festgesetzt, zuzüglich einer Aufwandsentschädigung für Zustellungen und der gesetzlichen Auslagenpauschale sowie Umsatzsteuer. Ein Schlusstermin mit der Tagesordnung zur ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 19.06.2026 bestimmt. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt ebenfalls zur Einsichtnahme aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 50.008,86 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 10.500,00 EUR zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt), Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester (Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P) wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schr…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt), Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester (Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P) wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 13.04.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 2. März 2026, 6 IN 430/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester(Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P) hat der Verwalter am 12.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester(Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P) hat der Verwalter am 12.02.2026 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 2. März 2026, 6 IN 430/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P), Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Pr…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P), Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 19.06.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 7. Mai 2026, 6 IN 430/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P), Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Ch…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P), Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester
wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Rahel-Hirsch-Straße 10, 10557 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 35.183,33 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung von 2,80 EUR pro Zustellung gewährt. Die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger gehört regelmäßig nicht zu den Aufgaben des Verwalters und ist gesondert zu vergüten. Im vorliegenden Verfahren hat der Verwalter 10 Zustellungen vorgenommen.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 430/20, Amtsgericht Potsdam, 7. Mai 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P), Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 14656 Brieselang
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berüc…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SB-Bau Bester UG (haftungsbeschränkt) (Registergericht: AG Potsdam HRB 26797 P), Wielandstraße 20, 14656 Brieselang, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Bester, Gottlieb-Daimler-Straße 2, 14656 Brieselang
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 430/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 50.008,86 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von ca. 10.500,00 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 07. Mai 2026
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