Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Your Nurse Personalleasing GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 31099
EUID
DEG1312.HRB31099
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 178/23
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt
Adresse
Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale)
Termine & Fristen
Eröffnung
21.02.2024 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2024
Berichtstermin
15.05.2024 , 10:30 Uhr
Verteilungstermin
09.04.2025 , 10:20 Uhr
Schlusstermin
14.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Your Nurse Personalleasing GmbH ist am 21. Februar 2024 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt. Die Forderungsanmeldefrist endete am 15. April 2024. Im weiteren Verlauf wurde die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung zur Abstimmung über einen Vergleich bezüglich strittiger Forderungen gegen den Geschäftsführer Matthias Karschies ist für den 09. April 2025 angesetzt. Die Vergütung des Verwalters wurde festgesetzt, wobei die Insolvenzmasse 8.683,87 EUR beträgt. In einem späteren Verfahrensschritt fand die Schlussverteilung statt; dabei wurde festgestellt, dass auf die Summe der anerkannten Forderungen in Höhe von 75.261,59 EUR kein Betrag ausgeschüttet werden kann. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie zur Erörterung der Schlussrechnung ist für den 14. April 2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angem…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies wurde das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 14.04.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 2. März 2026, 6.50 IN 178/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies
findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Die Summe der anerkannten Forderu…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies
findet mit Genehmigung des Gerichtes die Schlussverteilung statt. Die Summe der anerkannten Forderungen, welche an der Verteilung teilnehmen, beträgt 75.261,59 €. Auf die vorbezeichneten Forderungen kann kein Betrag ausgeschüttet werden. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6.50 IN 178/23, Amtsgericht Potsdam, 2. März 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. D…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale) festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 8.683,87 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
Für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von einer Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale für zwei Jahre gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 178/23, Amtsgericht Potsdam, 2. März 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 178/23 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Your Nurse Personalleasing GmbH, Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow
Geschäftszweig: Vermögensverwaltung und Arbeitnehmerüberlassung
HRB 31099 Potsdam
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 21. Februar 2024 um 14…
6.50 IN 178/23 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
Your Nurse Personalleasing GmbH, Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow
Geschäftszweig: Vermögensverwaltung und Arbeitnehmerüberlassung
HRB 31099 Potsdam
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute am 21. Februar 2024 um 14 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Prof. Dr. Nikolaus M. Schmidt, Neuwerk 18, 06108 Halle (Saale).
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 15.05.2024, um 10.30 Uhr im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist entweder beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 21. Februar 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies
hat der Verwalter am 04.04.2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsd…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies
hat der Verwalter am 04.04.2024 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 8. April 2024, 6.50 IN 178/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies, Dorstraße 1, 14532 Stahnsdorf wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgend…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Your Nurse Personalleasing GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 31099 P), Potsdamer Straße 39 A, 14513 Teltow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias Karschies, Dorstraße 1, 14532 Stahnsdorf wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Vergleich über die Abgeltung von strittigen Forderungen gegen den Geschäftsführer Matthias Karschies
auf Mittwoch, 09.04.2025, 10:20 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zum abgeschlossenen Vergleich als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 10. März 2025, 6.50 IN 178/23
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