Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SB-Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Kolk 7, 39590 Tangermünde
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 9961
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB9961
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stendal
Aktenzeichen
7 IN 37/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.05.2024 , 12:00 Uhr
Eröffnung
08.08.2024 , 13:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.09.2024
Berichtstermin
10.10.2024
Prüfungstermin
10.10.2024
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Hoch- und Tiefbauleistungen sowie Makler- und Bauträgertätigkeit im Sinn des § 34 c GewO einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Baugewerbe
Subbranche
Hochbau
Nebenbranche
Immobilien
Geschäftstätigkeit
Ausführung von Hoch- und Tiefbauleistungen sowie Makler- und Bauträgertätigkeit
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Antragsverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH ist am 10.05.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Über das Vermögen der SB-Bau GmbH in Tangermünde ist am 10.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 08.08.2024 um 13:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Herr Jacobi bleibt als Insolvenzverwalt…
Über das Vermögen der SB-Bau GmbH in Tangermünde ist am 10.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 08.08.2024 um 13:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Herr Jacobi bleibt als Insolvenzverwalter tätig. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 19.09.2024 anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.10.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer matters schriftlich bei Gericht eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH in Tangermünde ist am 08.08.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 10.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung wurde Herr Jacobi …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH in Tangermünde ist am 08.08.2024 eröffnet worden. Zuvor war am 10.05.2024 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung wurde Herr Jacobi auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.09.2024 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 10.10.2024 festgesetzt. Im Zuge dessen soll die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Veräußerung eines Grundstücks der Schuldnerin in Stendal für 205.000,00 € eingeholt werden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH in Tangermünde ist am 08.08.2024 um 13:45 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, der nun als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief am …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH in Tangermünde ist am 08.08.2024 um 13:45 Uhr eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, der nun als endgültiger Insolvenzverwalter bestellt ist. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief am 19.09.2024 ab. Der Berichts- und Prüfungstermin ist auf den 10.10.2024 angesetzt. Im Rahmen dieses Termins soll die Gläubigerversammlung der Veräußerung eines Grundstücks der Schuldnerin in Stendal für 205.000,00 € zustimmen. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (Masseunzulänglichkeit). Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 37/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Str. 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), ist am 10.05.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen…
7 IN 37/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Str. 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), ist am 10.05.2024 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-810563-98, Fax: 0391-810563-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die Entscheidung ist unanfechtbar (§ 6 Abs. 1 S. 1 InsO).
Amtsgericht Stendal, 10.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 37/24: Über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), ist am 08.08.2024 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-810563-98, Fax: 0391-8…
7 IN 37/24: Über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), ist am 08.08.2024 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi, Hegelstraße 39, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391-810563-98, Fax: 0391-810563-99.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 10.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Stendal, 08.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüfungstermin vom 10.10.2024 dahingehend ergänzt, dass die Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO zu folgenden Punkten erfolgen sol…
7 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüfungstermin vom 10.10.2024 dahingehend ergänzt, dass die Zustimmung der Gläubigerversammlung gemäß § 160 InsO zu folgenden Punkten erfolgen soll:
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, das Grundstück der Schuldnerin, eingetragen im Grundbuch von Stendal (Grundbuchamt Stendal), Blatt 17534, Flur 4, Flurstück 109/3 und 109/4, Arneburger Straße 145 in Stendal, zu einem Kaufpreis in Höhe von 205.000,00 € zu veräußern. Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Stendal, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreic…
7 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Stendal, 14.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten B…
7 IN 37/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SB-Bau GmbH, Mindener Straße 5, 39590 Tangermünde (AG Stendal, HRB 9961), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Christoph Alexander Jacobi festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtvergütungsanspruch
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Mit Schriftsatz vom 12.08.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 101.599,14 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Stendal, 24.09.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.