Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SBM Vision UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Aktuell
Antrag / Prüfung
2Offen
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 209862
EUID
DEP2408.HRB209862
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 202/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
28.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SBM Vision UG (haftungsbeschränkt) ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit im Antragsverfahren beendet, da keine Masse für die Kosten der Verfahrensführung vorhanden war. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 202/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SBM Vision UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF, Marktstraße 21, 31249 Hohenhameln (AG Hildesheim, HRB 209862), vertr. d.: Sebastien Bakatu Mputu, Neue-Land-Straße 86, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzve…
35 IN 202/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SBM Vision UG (haftungsbeschränkt) vertr. d. d. GF, Marktstraße 21, 31249 Hohenhameln (AG Hildesheim, HRB 209862), vertr. d.: Sebastien Bakatu Mputu, Neue-Land-Straße 86, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 28.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Gifhorn eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 28.01.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.