Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SC Autohaus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Bremer Straße 39 - 43, 27749 Delmenhorst
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 213477
EUID
DEP3210.HRB213477
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 78/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters
Adresse
Faulenstraße 23, 28195 Bremen
Telefon
0421/244009-0
Termine & Fristen
Stichtag für Schlusstermin und Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
02.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen aller Art einschließlich Internet-Handel, Beratung, Vermittlung und Finanzierungen von Kfz-Ankäufen oder -Verkäufen sowie Zubehör aller Art, Durchführung von Kfz-Reparaturen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH ist beim Amtsgericht Delmenhorst anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden dürfen. Der verfügbare Massebestand beträgt 4.999,93 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten; Insolvenzforderungen sind in Höhe von 43.677,02 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt und die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben. Der Stichtag für den Schlusstermin sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 02.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 78/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-43, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 213477), vertr. d.: Murtaza Celik, Bernhardtring 9, 28777 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im s…
12 IN 78/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-43, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 213477), vertr. d.: Murtaza Celik, Bernhardtring 9, 28777 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 78/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-43, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 213477), vertr. d.: Murtaza Celik, Bentloger Straße 49, 28755 Bremen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters festgese…
12 IN 78/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-43, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 213477), vertr. d.: Murtaza Celik, Bentloger Straße 49, 28755 Bremen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 5.269,33 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 538,70 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 5.808,03 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 95,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 34 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 78/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-43, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 213477), vertr. d.: Murtaza Celik, Bentloger Straße 49, 28755 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle de…
12 IN 78/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-43, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 213477), vertr. d.: Murtaza Celik, Bentloger Straße 49, 28755 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Delmenhorst zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Bernd Peters, Faulenstraße 23, 28195 Bremen, Tel.: 0421/244009-0, Fax: 0421/244009-29 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 4.999,93 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 43.677,02 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 78/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-43, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 213477), vertr. d.: Murtaza Celik, Bentloger Straße 49, 28755 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnu…
12 IN 78/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Autohaus GmbH, Bremer Straße 39-43, 27749 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 213477), vertr. d.: Murtaza Celik, Bentloger Straße 49, 28755 Bremen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 02.02.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 20.11.2025
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