Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SC Finance Four GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 173207
EUID
DEK1101.HRB173207
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 170/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Rolle
Sachwalter
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365 069 980
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2024
Eröffnung
08.07.2024 , 17:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2024
Berichtstermin
12.09.2024 , 10:00 Uhr
Widerspruchsfrist
14.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der SC Finance Four GmbH, Neu-Isenburg (8 IN 170/24), wurde am 19.03.2024 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Das Insolvenzverfahren ist am 08.07.2024 eröffnet worden, wobei die Schuldnerin zur weiteren Verwaltung der Masse berechtigt ist. Zum Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 02.09.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 12.09.2024 angesetzt. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist am 14.08.2025 endet. Die Schuldnerin hat am 26.03.2025 beantragt, das Verfahren wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes gemäß § 212 InsO einzustellen; dieser Antrag ist zur Einsichtnahme niedergelegt. Im Rahmen der Verfahrensführung wurden Anträge auf Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gegen die SC Finance Three GmbH (in Höhe von EUR 10.700.000) und die SC Finance One GmbH (in Höhe von EUR 590.000) sowie der Verkauf von Darlehensrückzahlungsansprüchen im Gesamtwert von EUR 11.000.000 zur Tagesordnung gehört.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 170/24
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207),
vertreten durch:
1. Peter Steurer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Hartwich & Tscherne PartmbB, Jakob-L…
8 IN 170/24
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207),
vertreten durch:
1. Peter Steurer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Hartwich & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt am Main,
ist auf Antrag der Antragstellerin gemäß 270a ff. InsO die vorläufige Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren angeordnet worden. Zum vorläufigen Sachwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt in Frankfurt am Main bestellt worden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 170/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207),
vertreten durch:
1. Peter Steurer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Hartwich & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-…
8 IN 170/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207),
vertreten durch:
1. Peter Steurer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwälte Semper Fidelis Hartwich & Tscherne PartmbB, Jakob-Latscha-Str. 3, 60314 Frankfurt am Main,
wird heute, am 08.07.2024 um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555
Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Die Verfahrenskosten sind gedeckt. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt vom 28.6.2024 .
Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 08.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 170/24. Am 08.07.2024 um 17:00 Uhr ist über das Vermögen der SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertr. d.: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenhe…
Geschäftsnummer: 8 IN 170/24. Am 08.07.2024 um 17:00 Uhr ist über das Vermögen der SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertr. d.: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
werden die Gläubiger aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) nach § 39 InsO sind gemäß § 270f Abs. 2 S. 1 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.09.2024,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am
Donnerstag, 12.09.2024, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 170/24: In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertr. d.: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer), hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzuste…
8 IN 170/24: In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertr. d.: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer), hat die Schuldnerin beantragt, das Verfahren gem. § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Der Antrag ist zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Insolvenzgläubiger können binnen einer Frist von einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 170/24: In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertr. d.: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen Änderungen bereits angem…
8 IN 170/24: In dem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung über das Vermögen der SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertr. d.: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2, 3 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 14.04.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 170/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertreten durch: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.: Rechtsanwälte Semper Fidelis Hartwich & Tscherne PartmbB, August-Schanz-…
8 IN 170/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertreten durch: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.: Rechtsanwälte Semper Fidelis Hartwich & Tscherne PartmbB, August-Schanz-Str. 46, 60433 Frankfurt am Main,
wird die mit Beschluss vom 27.02.2025 anberaumte besondere Gläubigerversammlung am 18.03.2025 aufgehoben.
Die besondere Gläubigerversammlung findet mithin nicht statt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 170/24 In dem Insolvenzverfahren SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertr. d.: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf Dienstag, 18.03.2025, 11:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach …
8 IN 170/24 In dem Insolvenzverfahren SC Finance Four GmbH, Dornhofstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Hamburg, HRB 173207), vertr. d.: 1. Peter Steurer, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO bestimmt auf Dienstag, 18.03.2025, 11:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main
Tagesordnung:
* Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen
* Die Schuldnerin beantragt
1. Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Sachwalter zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gegen die SC Finance Three GmbH, die i.H.v. EUR 10.700.000 ermittelt worden sind, mit der Anspruchsgegnerin einen Vergleich schließt, nach dem hierauf EUR 10.425.155 an die Schuldnerin gezahlt werden, wobei
a. ein Teilbetrag i.H.v. EUR 5.000.000 binnen zehn Bankarbeitstagen nach Abschluss des Vergleichs und Zustimmung der Gläubigerversammlung - was zuletzt eintritt - zu leisten ist;
b. der SC Finance Three GmbH nachgelassen wird, einen Teilbetrag i.H.v. EUR 2.000.000 binnen sechs Monaten nach Abschluss des Vergleichs und Zustimmung der Gläubigerversammlung - was zuletzt eintritt - zu leisten;
c. der SC Finance Three GmbH nachgelassen wird, einen weiteren Teilbetrag i.H.v. EUR 2.000.000 binnen zwölf Monaten nach Abschluss des Vergleichs und Zustimmung der Gläubigerversammlung - was zuletzt eintritt - zu leisten;
d. der SC Finance Three GmbH nachgelassen wird, den verbleibenden Restbetrag i.H.v. EUR 1.425.155 binnen achtzehn Monaten nach Abschluss des Vergleichs und Zustimmung der Gläubigerversammlung - was zuletzt eintritt - zu leisten.
Der Sachwalter wird ermächtigt, Regelungen über die Begebung von Sicherheiten und die Folgen von Zahlungsverzögerungen im Vergleich weitergehend zu regeln.
2. Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass der Sachwalter zur Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gegen die SC Finance One GmbH, die i.H.v. EUR 590.000 ermittelt worden sind, mit der Anspruchsgegnerin einen Vergleich schließt, nach dem hierauf EUR 574.845 an die Schuldnerin gezahlt werden, wobei der SC Finance One GmbH nachgelassen wird, den Vergleichsbetrag binnen achtzehn Monaten nach Abschluss des Vergleichs und Zustimmung der Gläubigerversammlung - was zuletzt eintritt - zu leisten ist.
Der Sachwalter wird ermächtigt, Regelungen über die Begebung von Sicherheiten und die Folgen von Zahlungsverzögerungen im Vergleich weitergehend zu regeln.
3. Die Gläubigerversammlung stimmt zu, dass die Darlehensrückzahlungsansprüche der Schuldnerin aus für Projektfinanzierungen gewährten Darlehen gegenüber
a. der Riverside Holding GmbH,
b. der Oskar-Jäger-Straße Alpha Projektentwicklungs GmbH,
c. der Oskar-Jäger-Straße Beta Projektentwicklungs GmbH,
d. der Seeviertel Gmunden Holding GmbH,
e. der W.Campus Quartiersentwicklung Grundstücks GmbH,
f. der Merinda 43 Entwicklungs GmbH & Co. KG,
g. der Merinda 44 Entwicklungs GmbH & Co. KG,
h. der Merinda 45 Entwicklungs GmbH & Co. KG,
i. der W3W22 Beteiligungs GmbH,
j. der DF Iota Holding GmbH,
k. der Freihof Projektentwicklungs GmbH,
l. der Merinda 47 Entwicklungs GmbH,
m. der C&P Mitteldeutschland GmbH,
n. der NeuLeo Beteiligungs GmbH,
o. der dmn München HBF GmbH,
p. der Kurfürstenstrasse 114-116 Projektentwicklungs GmbH,
q. der Soravia VRG 1 GmbH,
r. der Planquadr.at Klosterpark Holding GmbH,
s. der Planquadr.at PRP GmbH,
t. der Planquadr.at Ganshof GmbH sowie
die ausnahmslos mit einem qualifizierten Nachrang (§ 39 Abs. 2 InsO) versehen sind, zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von EUR 11.000.000 an XXXXXXXXX oder eine von dieser noch zu benennende Käufer-Gesellschaft verkauft und abgetreten werden.
Auf die Stellungnahme des Sachwalters vom 20.02.2025 zu den Anträgen der Schuldnerin vom 13.02.2025 wird Bezug genommen; Der Antrag der Schuldnerin und die Stellungnahme des Sachwalters liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Offenbach am Main, 25.02.2025
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