Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schäfersee Vision GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 37684
EUID
DEH1101.HRB37684
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
532 IN 3/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.07.2025 , 08:00 Uhr
Eröffnung
12.02.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.03.2026
Berichtstermin
02.04.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
30.04.2026
Gläubigerversammlung
06.08.2026 , 11:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH wurde am 24.07.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde im weiteren Verlauf ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, neue Sonderkonten zu eröffnen sowie die Rückzahlung eines echten Massekredits vorzunehmen. Das Insolvenzverfahren ist am 12.02.2026 eröffnet worden. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.03.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin findet am 02.04.2026 statt. Die Prüfung der Forderungen erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 30.04.2026.
Über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH ist am 12.02.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits ab dem 24.07.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zum vorläufigen und später auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Gläubiger wurde…
Über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH ist am 12.02.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen waren bereits ab dem 24.07.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zum vorläufigen und später auch zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 17.03.2026 anzumelden. Der Prüfungstermin für die Insolvenzforderungen ist am 30.04.2026 angesetzt. Eine Gläubigerversammlung findet am 02.04.2026 statt, um über die Person des Verwalters und einen Gläubigerausschuss zu entscheiden. Zudem ist eine weitere Gläubigerversammlung für den 06.08.2026 zur Anhörung und Zustimmung zur Veräußerung von Grundbesitz geplant.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 3/25 : Über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist am 12.02.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanw…
532 IN 3/25 : Über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist am 12.02.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 17.03.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 02.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin) abgehalten;
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Vertreter bzw. Verfahrensbevollmächtigte haben ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage entsprechender Originalunterlagen nachzuweisen.
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO am 30.04.2026 im schriftlichen Verfahren geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (17.03.2026) und dem Prüfungstermin (30.04.2026) liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 12.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 3/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens …
532 IN 3/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2025 um 08:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Katharinenstr. 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 32 27 39 0, Fax: 0421 / 32 27 39 200, Internet: www.willmerkoester.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 3/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Be…
532 IN 3/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner zusätzlich zu der am 24.07.2025 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 14.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 3/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.07.2025 …
532 IN 3/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 24.07.2025 um 08:00 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung zur Vornahme des folgenden einzelnen Geschäfts mit Wirkung für die Insolvenzmasse erteilt worden:
Rückzahlung eines echten Massekredits.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bremen, 25.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
532 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 06.08.2026, 11:30…
532 IN 3/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schäfersee Vision GmbH, Haferwende 36A, 28357 Bremen (AG Bremen, HRB 37684 HB), vertr. d.: 1. Yasemin Patricia Grabbe, (Geschäftsführerin), 2. Frank Vierkötter, (Geschäftsführer), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 06.08.2026, 11:30 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger
zur Veräußerung des Grundbesitzes, eingetragen beim Grundbuch von Reinickendorf (Grundbuchamt Mitte), Gemarkung Reinickendorf, Blatt 19183, Flur 4, Flurstück 379, zu einem Kaufpreis von 7.200.000,00 €.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.
Amtsgericht Bremen, 06.07.2026
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