Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Scharfe, Jan
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ehrlichstr. 19, 38126 Braunschweig
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRA 10278
EUID
DEP1103.HRA10278
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 111/23 a
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
17.06.2026
Restschuldbefreiung
19.06.2026
Forderungsanmeldefrist
14.08.2026
Schlusstermin
01.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit dem Stichtag 17.06.2026 geprüft. Die Abtretungsfrist endete am 16.05.2026. Das Insolvenzverfahren bleibt von der Erteilung der Restschuldbefreiung unberührt, welche dem Schuldner durch rechtskräftigen Beschluss erteilt worden ist. Von der Restschuldbefreiung sind Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung am 16.05.2023 Insolvenzgläubiger waren. Für die Schlussverteilung steht ein Massebestand von 148.383,59 € zur Verfügung, wobei Insolvenzforderungen in Höhe von 231.624,78 € zu berücksichtigen sind. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung zu erheben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Bosse ist bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit den Stichtagen zum 17.06.2026 und zum 14.08.2026 geprüft. Die Schlussverteilung wurde angekündigt, wobei ein verf…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Bosse ist bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit den Stichtagen zum 17.06.2026 und zum 14.08.2026 geprüft. Die Schlussverteilung wurde angekündigt, wobei ein verfügbarer Massebestand von 148.383,59 € bei Insolvenzforderungen in Höhe von 231.624,78 € vorlag. Parallel dazu wurde das Restschuldbefreiungsverfahren eingeleitet. Dem Schuldner wurde die Restschuldbefreiung durch rechtskräftigen Beschluss erteilt. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt und ist noch nicht beendet.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Bosse ist bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit den Stichtagen 17.06.2026 und 14.08.2026 geprüft. Die Restschuldbefreiung wurde dem Schuldner durch Beschluss r…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Bosse ist bestellt. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit den Stichtagen 17.06.2026 und 14.08.2026 geprüft. Die Restschuldbefreiung wurde dem Schuldner durch Beschluss rechtskräftig erteilt, wobei das Insolvenzverfahren hiervon unberührt bleibt. Eine Schlussverteilung soll erfolgen; der verfügbare Massebestand betrug 148.383,59 €, während Insolvenzforderungen in Höhe von 231.624,78 € zu berücksichtigen sind. Der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters wurde festgesetzt. Ein Schlusstermin ist für den 01.10.2026 angesetzt, an dem unter anderem die Abnahme der Schlussrechnung und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen stattfinden sollen. Einwendungen sind bis zu diesem Termin möglich.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 17.06.2026 geprüf…
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 17.06.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 17.06.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 06.05.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 111/23 a: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des …
273 IN 111/23 a: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), wurde beschlossen:
Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).
Die Abtretungsfrist endete mit dem 16.05.2026. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 111/23 a: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), ist dem Schuldner durch Beschluss vom rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt…
273 IN 111/23 a: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), ist dem Schuldner durch Beschluss vom rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.
Das Vermögen, das der Schuldner nach dem erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines von dem Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 16.05.2023 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 273 IN 111/23 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Bosse, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbar…
GeschäftsNr.: 273 IN 111/23 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Bosse, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 148.383,59 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 231.624,78 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 273 IN 111/23 a - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 29.06.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfo…
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.07.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 14.08.2026 geprüf…
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 14.08.2026 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 14.08.2026 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 03.07.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 01.10.2026 findet Schlusstermin im schrif…
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 01.10.2026 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung, ggf. Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Obliegenheiten
d) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen und Versagungsanträge können schriftlich bis zum 01.10.2026 erhoben werden.
Vorgetragene Gründe zur Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO sind glaubhaft zu machen.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Bosse festgesetzt worden. Gemäß §…
273 IN 111/23 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Scharfe, geb. am 01.08.1988, Breite Riede 11, 38116 Braunschweig, Inh. Bonneik Gebäudereinigung Dienstleistung (AG Braunschweig, HRA 10278), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Bosse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 75 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich bereits entnommener Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 184.896,77 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
1. Folgende Zuschläge wurden festgesetzt:
Zuschlag in Höhe von 25 % für das Aushandeln von Verwertungsvereinbarungen, Zuschlag in Höhe von 35 % für den Mehraufwand aufgrund des desolaten Rechnungswesens, Zuschlag von 15 % für besondere Verwertungsproblematiken.
Der Gesamtzuschlag in Höhe von 75 % war auch im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtschau angemessen. Zur weiteren Begründung wird Bezug genommen auf den Vergütungsantrag.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 3,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 1 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.