Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ScanBlue Engineering AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Altes Feld 22, 31749 Auetal
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 203949
EUID
DEP2305.HRB203949
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 23/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Torsten Gutmann
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Prüfungstermin
20.03.2024
Gläubigerversammlung
08.05.2024 , 14:00 Uhr
Gläubigerversammlung
19.09.2024 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von und mit 3D Scanner Hard- und Software, Ton- und Datenträgern aller Art sowie Artikeln und Geräten der Unterhaltungselektronik, Fotoartikeln, Fotoapparaten und Peripheriegeräten aller Art auf allen Vertriebskanälen sowie das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich der Fotografie, insbesondere das Herstellen, Verwalten und Bearbeiten von Fotografien aller Art und der Handel mit Lizenzen und Lizenzrechten sofern die vorgenannten Tätigkeiten nicht gesondert erlaubnispflichtig sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Torsten Gutmann, ist bestellt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind anzumelden. Für nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldete Forderungen wurde ein Stichtag für die besondere Prüfung festgesetzt. Zuerst wurde der Stichtag auf den 17.06.2026 bestimmt, später korrigiert auf den 20.03.2024. Eine besondere Gläubigerversammlung wurde für den 08.05.2024 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen zu beschließen, darunter den Abschluss eines Vergleichs über Abgeltung von Anfechtungsansprüchen gegen die Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Forderungsprüfung und Gläubigerversammlung.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Torsten Gutmann, wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Torsten Gutmann, wurde bestellt und seine Vergütung sowie Auslagen wurden festgesetzt. Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin mit Stichtag ist für den 20.03.2024 bestimmt worden. Eine besondere Gläubigerversammlung wurde für den 08.05.2024 zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs gegen Zahlung von 215.444,00 €, anberaumt. Eine weitere besondere Gläubigerversammlung ist für den 19.09.2024 zur Zustimmung zur Verwertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung vorgesehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftl…
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftl…
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.03.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bückeburg, 20.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzger…
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 11.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt …
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bückeburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 90 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 07.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 414.773,01 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Die geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 90% sind gemäß Antragstellung schlüssig erklärt, nachvollziehbar und im Hinblick auf die Besonderheiten des hiesigen Verfahren (unzureichende Buchhaltung, wesentlich erschwerte Inbesitznahme der Insolvenzmasse, Klärung von 47 Arbeitsverhältnissen) als angemessen und damit erstattungsfähig anzusehen.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 02.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 08.05.2024, 14:…
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 08.05.2024, 14:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Vergleichs über Abgeltung der Anfechtungsansprüche gegenüber der Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG gegen Zahlung von 215.4440,00 €
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 22.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung …
47 IN 23/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ScanBlue Engineering AG, Altes Feld 22, 31749 Auetal (AG Hannover, HRB 203949), vertr. d.: Norbert Zimmermann, Ostertorwall 40, 31785 Hameln, (Vorstand), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 19.09.2024, 10:00 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustímmung zur Verwertung der Betriebs- und Geschäftsausstattung, insbesondere der Scanner, nach freiem Ermessen des Insolvenzverwalters unter Zuhilfenahme eines Auktionators
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bückeburg Herminenstraße 30 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bückeburg, 05.09.2024
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