Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schefner & Haag Konzeptbau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Benzstraße 17, 84144 Geisenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 14635
EUID
DED2404V.HRB14635
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 59/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2026
Aufhebung
18.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbauarbeiten, Betonbohren und Betonschneiden, Bodenverlegung sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen (z. B. Fenster, Türen, Zargen, Regale).
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schefner & Haag Konzeptbau UG (haftungsbeschränkt) wurde durch Antrag der Schuldnerin eingeleitet. Am 29.01.2026 hat das Amtsgericht Landshut zur Sicherung des Vermögens ein allgemeines Verfügungsverbot für den Geschäftsführer Dietrich Schefner angeordnet und Drittschuldnern die Leistung an die Schuldnerin untersagt. Da keine Masse für die Kosten des Verfahrens vorhanden war, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 18.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Mit diesem Beschluss sind die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 59/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schefner & Haag Konzeptbau UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 17, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schefner Dietrich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 14635
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfah…
Az.: IN 59/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schefner & Haag Konzeptbau UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 17, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schefner Dietrich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 14635
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird Dietrich Schefner, Bachstraße 97, 84036 Landshut als Geschäftsführer der Schuldnerin am 29.01.2026 ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1 InsO. Damit wird ihm allgemein verboten, über Gegenstände des Vermögens zu verfügen. Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Den Drittschuldnern wird verboten an die Schuldnerin zu leisten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 59/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schefner & Haag Konzeptbau UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 17, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schefner Dietrich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 14635
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Trockenb…
IN 59/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schefner & Haag Konzeptbau UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 17, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schefner Dietrich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 14635
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Trockenbauarbeiten, Betonbohren und Betonschneiden, Bodenverlegung sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 18.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 59/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Schefner & Haag Konzeptbau UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 17, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schefner Dietrich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 14635
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Trockenb…
IN 59/26
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schefner & Haag Konzeptbau UG (haftungsbeschränkt), Benzstraße 17, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Schefner Dietrich
Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 14635
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Trockenbauarbeiten, Betonbohren und Betonschneiden, Bodenverlegung sowie der Einbau von genormten Baufertigteilen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 29.01.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 18.05.2026
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