Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schiffswerft Aken GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Fährstraße 10, 06385 Aken (Elbe)
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 13113
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB13113
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 119/14
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
17.07.2026
Schlusstermin
01.12.2026 , 09:15 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Bau und die Reparatur von Schiffen und schiffsähnlichen Erzeugnissen, Zulieferungen für den Schiffbau und der allgemeine Stahlbau sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Maschinen- & Anlagenbau
Subbranche
Schiffbau
Nebenbranche
Metallverarbeitung
Geschäftstätigkeit
Bau und Reparatur von Schiffen, Zulieferungen für den Schiffbau sowie allgemeiner Stahlbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiffswerft Aken GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten steht bis zum 17.07.2026 die Möglichkeit offen, den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht zu widersprechen. Eventuelle Widersprüche können bis zum Ablauf der Frist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen ebenfalls bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiffswerft Aken GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter-Georg Eduard Heinrich Wieske, hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau am 18.06.2026 die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten können bis zum…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiffswerft Aken GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Peter-Georg Eduard Heinrich Wieske, hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau am 18.06.2026 die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten können bis zum 17.07.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Am 07.10.2026 hat das Gericht die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei eine Berechnungsmasse in Höhe von 74.572,25 EUR zugrunde gelegt wurde. Zudem wurde am selben Tag die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin ist für den 01.12.2026 um 09:15 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, Raum 012, bestimmt. Dieser Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und der Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände. Ein Massebestand in Höhe von 62.569,02 EUR (abzüglich Masseverbindlichkeiten) steht zur Verfügung, während 209.206,83 EUR an Insolvenzforderungen zu berücksichtigen sind. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung zu erbringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 119/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiffswerft Aken GmbH, Fährstraße 10, 06385 Aken (Elbe) (AG Stendal, HRB 13113), vertr. d.: Peter-Georg Eduard Heinrich Wieske, Adickesstraße 12, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schrif…
2 IN 119/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schiffswerft Aken GmbH, Fährstraße 10, 06385 Aken (Elbe) (AG Stendal, HRB 13113), vertr. d.: Peter-Georg Eduard Heinrich Wieske, Adickesstraße 12, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 17.07.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 18.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 119/14: In dem Insolvenzverfahren Schiffswerft Aken GmbH, Fährstraße 10, 06385 Aken (Elbe) (AG Stendal, HRB 13113), vertr. d.: Peter-Georg Eduard Heinrich Wieske, Adickesstraße 12, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, …
2 IN 119/14: In dem Insolvenzverfahren Schiffswerft Aken GmbH, Fährstraße 10, 06385 Aken (Elbe) (AG Stendal, HRB 13113), vertr. d.: Peter-Georg Eduard Heinrich Wieske, Adickesstraße 12, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt (§ 196 InsO) und der Schlusstermin auf Dienstag, 01.12.2026 um 9.15 Uhr vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Raum 012, bestimmt.
Der Termin dient der Abnahme der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und der Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse sowie zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.
Verfügbar ist ein Massebestand in Höhe von 62.569,02 EUR abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten.
Zu berücksichtigen sind 209.206,83 EUR Insolvenzforderungen. Die Schlussunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie Nachweise von Klageerhebungen für noch nicht festgestellte Forderungen sind bis zum Ablauf einer Ausschlussfrist von zwei Wochen seit der öffentlichen Bekanntmachung der Insolvenzverwalterin zu erbringen. Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsbelehrungen kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu muss die Erinnerung und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 07.10.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 119/14: In dem Insolvenzverfahren Schiffswerft Aken GmbH, Fährstraße 10, 06385 Aken (Elbe) (AG Stendal, HRB 13113), vertr. d.: Peter-Georg Eduard Heinrich Wieske, Adickesstraße 12, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 07.10.2026 die Vergütung und die Auslagen …
2 IN 119/14: In dem Insolvenzverfahren Schiffswerft Aken GmbH, Fährstraße 10, 06385 Aken (Elbe) (AG Stendal, HRB 13113), vertr. d.: Peter-Georg Eduard Heinrich Wieske, Adickesstraße 12, 22607 Hamburg, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 07.10.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 74572,25 EUR zugrunde gelegt. Zu- oder Abschläge gem. § 3 InsVV wurden nicht festgesetzt.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 07.10.2026
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