Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 30452
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DEW1215.HRB30452
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 81/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich
Termine & Fristen
Widerspruchsfristende
03.07.2026
Beschluss Festsetzung Vergütung
22.07.2026
Stichtag Schlusstermin
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Donut Filialen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere stationärer Verkauf und Handel (Point of Sale) von Lebensmitteln, Backwaren und Getränken sowie deren Lieferung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Imbiss & Systemgastronomie
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Donut-Filialen mit stationärem Verkauf und Lieferung von Backwaren und Getränken
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren wurde angeordnet. Den Insolvenzgläubigern, der Schuldnerin und der Insolvenzverwalterin steht bis zum 03.07.2026 das Recht zu, den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht zu widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Widerspruchsfristende am 03.07.2026 festgelegt war. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Widerspruchsfristende am 03.07.2026 festgelegt war. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 22.07.2026 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt; eine Veröffentlichung der Beträge wurde gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO untersagt. Die Berechnungsmasse für die Vergütung belief sich auf 8.918,54 EUR. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und ein schriftliches Verfahren angeordnet. Als Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde der 03.09.2026 bestimmt. Für die Schlussverteilung steht ein Betrag von 8.321,16 EUR zur Verfügung, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 34.701,96 EUR. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 81/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt), Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 30452), vertr. d.: Frank Dittmar, Am Mühlbecker Ufer 14, 06774 Muldestausee, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzford…
2 IN 81/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt), Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 30452), vertr. d.: Frank Dittmar, Am Mühlbecker Ufer 14, 06774 Muldestausee, (Geschäftsführer), wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.07.2026 den zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen. Eventuell eingehende Widersprüche können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 81/22: In dem Insolvenzverfahren Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt), Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 30452), vertr. d.: Frank Dittmar, Wernerstr. 29, 01159 Dresden, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 22.07.2026 die Vergütung und die Ausla…
2 IN 81/22: In dem Insolvenzverfahren Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt), Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 30452), vertr. d.: Frank Dittmar, Wernerstr. 29, 01159 Dresden, (Geschäftsführer), wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 22.07.2026 die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Gemäß § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, die festgesetzte Vergütung der Masse zu entnehmen. Die der Vergütungsberechnung nach § 2 InsVV zugrunde gelegten Berechnungsmasse ergab sich aus dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 8918,54 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagen und die Umsatzsteuer wurden gem. §§ 7 und 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung: Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 81/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt), Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 30452), vertr. d.: Frank Dittmar, Wernerstr. 29, 01159 Dresden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichni…
2 IN 81/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt), Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 30452), vertr. d.: Frank Dittmar, Wernerstr. 29, 01159 Dresden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Die Insolvenzverwalterin Dipl.-Kauffrau Dorit Aurich, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 8.321,16 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 34.701,96 € (§188 InsO).
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 81/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt), Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 30452), vertr. d.: Frank Dittmar, Wernerstr. 29, 01159 Dresden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 19…
2 IN 81/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Edel und Süss Dessau UG (haftungsbeschränkt), Zerbster Straße 20, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 30452), vertr. d.: Frank Dittmar, Wernerstr. 29, 01159 Dresden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 03.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen beim der Insolvenzverwalterin möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 22.07.2026
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