Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlehuber GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg
Handelsregister
Amtsgericht Fulda HRB 2538
Stammkapital
26.000,00 EUR
EUID
DEM1301.HRB2538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fulda
Aktenzeichen
91 IN 79/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
26.06.2026 , 14:58 Uhr
Eröffnung
01.09.2026 , 08:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
30.09.2026
Berichtstermin
27.10.2026 , 11:30 Uhr
Prüfungstermin
30.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Fertigung von Fenstern und Haustüren sowie aller weiteren Tätigkeiten, die im Berufsbild des Schreinerhandwerks enthalten sind.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Subbranche
Tischlerei & Schreinerei
Geschäftstätigkeit
Fertigung von Fenstern und Haustüren sowie weitere Schreinerhandwerksleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Schlehuber GmbH ist am 26.06.2026 um 14:58 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin durch das Amtsgericht Fulda erfolgt. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff von der Kanzlei Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls auch Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Fulda vorgehen.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Schlehuber GmbH mit Sitz in Ebersburg ist am 26.06.2026 durch das Amtsgericht Fulda eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Schlehuber GmbH mit Sitz in Ebersburg ist am 26.06.2026 durch das Amtsgericht Fulda eröffnet worden. Mit Beschluss vom selben Tag ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen der Zustimmung des Verwalters. Am 30.07.2026 hat das Gericht den Beschluss berichtigt, wonach der korrekte Firmenname "Fensterbau Schlehuber GmbH" lautet. Rechtsmittel gegen die Entscheidungen sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zulässig.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Schlehuber GmbH ist am 01.09.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 26.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2026 begründet die Zahlungsunfähi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Schlehuber GmbH ist am 01.09.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 26.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2026 begründet die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin mit Verbindlichkeiten von ca. 1.172.720 Euro bei freier Masse von 248.898 Euro. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.09.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 27.10.2026 anberaumt. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wurde das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei die Frist zur Erhebung von Widersprüchen bis zum 30.11.2026 läuft.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Schlehuber GmbH ist am 01.09.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 26.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2026 begründet die Zahlungsunfähi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fensterbau Schlehuber GmbH ist am 01.09.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 26.06.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss vom 01.09.2026 begründet die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung der Schuldnerin mit Verbindlichkeiten von ca. 1.172.720 EUR bei einer freien Masse von 248.898 EUR. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.09.2026 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist für den 27.10.2026 anberaumt. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet, wobei die Frist zur Erhebung von Widersprüchen bis zum 30.11.2026 läuft. Am 03.09.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 79/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg, (HRB Amtsgericht Fulda 2538) ist am 26.6.2026 um 14:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vo…
91 IN 79/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg, (HRB Amtsgericht Fulda 2538) ist am 26.6.2026 um 14:58 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 79/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fensterbaun Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538), vertr. d.: Arne Joerg, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 26.06.2026 berichtigt worden.
Statt Schlehuber GmbH muss es richtig heißen: Fensterbau Schlehuber GmbH
…
91 IN 79/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fensterbaun Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538), vertr. d.: Arne Joerg, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 26.06.2026 berichtigt worden.
Statt Schlehuber GmbH muss es richtig heißen: Fensterbau Schlehuber GmbH
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda oder dem Landgericht Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 30.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Fulda
01.09.2026
Insolvenzgericht
91 IN 79/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Fensterbau Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538),
vertreten durch:
Arne Joerg, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.09.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren auf…
Amtsgericht Fulda
01.09.2026
Insolvenzgericht
91 IN 79/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
Fensterbau Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538),
vertreten durch:
Arne Joerg, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.09.2026 um 08:45 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am 16.06.2026 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 30.09.2026,
b) dem Insolvenzverwalter gemäß § 28 Abs. 2 InsO unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
1. Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Berichtstermin abgehalten:
Am Dienstag, 27.10.2026, 11:30 Uhr, Saal 2.125, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda eine Gläubigerversammlung zur eventuellen Beschlussfassung über
a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO,
e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
g) die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO),
h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO (nicht in Verbraucherinsolvenzverfahren möglich).
2. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten werden durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger gegen angemeldete Forderungen wird bis zum
30.11.2026
gesetzt.
Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der gesetzten Frist nicht schriftlich widersprochen wird, gelten als uneingeschränkt festgestellt (§ 178 InsO).
Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach §§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
* Gesetzliche Vertreter von Gläubigern haben ihre Vertretungsmacht in einer Gläubigerversammlung, an der sie teilnehmen, gegenüber dem Gericht durch Registerauszug (Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister) nachzuweisen.
* Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht von Gläubigervertretern ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
* Vertreter von Behörden haben ihre Vertretungsmacht durch entsprechende, mit Dienstsiegel versehene Bescheinigung nachzuweisen.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und deren künftige Veränderung (beispielsweise Wechsel des Arbeitsplatzes, Erwerb neuen Vermögens, neuer Forderungen und Gegenstände usw.) zu erteilen und ihn ungefragt zu unterrichten, § 97 Abs. 1 u. 2 InsO.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 26.08.2026. .
Die Verbindlichkeiten betragen danach ca. 1172720€.
Diese können aus dem festgestellten freien Vermögen nach den nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Feststellungen der/des Sachverständigen nicht gedeckt werden. Die freie Masse beträgt laut Gutachten 248898€. Sie reicht aus, die Verfahrenskosten zu decken.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden, dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher EMail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Seifert
Richter am Amtsgericht a.w.a.R.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen: 91 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren Fensterbau Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538), vertr. d.: Arne Joerg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sons…
Aktenzeichen: 91 IN 79/26
In dem Insolvenzverfahren Fensterbau Schlehuber GmbH, Im Borngrund 2a, 36157 Ebersburg (AG Fulda, HRB 2538), vertr. d.: Arne Joerg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Fulda, 03.09.2026
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