Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlosshotel Services GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Am Schloss 3, 06258 Schkopau
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRA 8187
EUID
DEW1215.HRA8187
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Anton Tolmachev
Adresse
Königsallee 44 A, 14193 Berlin
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlosshotel Services GmbH & Co. KG ist am 03.06.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde somit nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung steht den Antragstellerinnen und der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu, beginnend mit Zustellung oder Verkündung. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale) einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlosshotel Services GmbH & Co. KG, Am Schloss 3, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRA 8187), vertr. d.: 1. ADN Management GmbH, Schlossstraße 8, 91471 Illesheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Anton Tolmachev, Königsallee 44 A, 14…
59 IN 6/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlosshotel Services GmbH & Co. KG, Am Schloss 3, 06258 Schkopau (AG Stendal, HRA 8187), vertr. d.: 1. ADN Management GmbH, Schlossstraße 8, 91471 Illesheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Anton Tolmachev, Königsallee 44 A, 14193 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 03.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von den Antragstellerinnen und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Halle (Saale) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.06.2026
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