Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schlote Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Alfred-Delp-Straße 5, 31177 Harsum
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 2294
EUID
DEP2408.HRB2294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
55 IN 18/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manuel Sack
Kanzlei
Brinkmann Partner
Adresse
Walderseestr. 1, 30163 Hannover
Telefon
0511/22889-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.03.2025 , 12:05 Uhr
Eröffnung
01.06.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.07.2025
Berichtstermin
22.08.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
22.08.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
(a) Herstellung und Vertrieb von Formen, Werkzeugen und Einzelteilen nebst aller damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten; (b) Konzeptionierung, Herstellung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von kundenspezifischen Produktionsanlagen und Anlageteilen; (c) Entwicklung von Soft- und Hardware mit dem dazugehörigen Service und der Beratung im Bereich der industriellen Automation, Steuerungstechnik und IT mit dem Schwerpunkt in den Branchen Maschinenbau, Logistik und Prozesstechnik mit den entsprechenden Produkten; (d) Planung und Ausführung von Elektrokonstruktionen sowie Bau von Schaltanlagen und Maschinen und (e) Ausführung von Handelsgeschäften jeder Art, die keinem gesetzlichen Verbot unterliegen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Schlote Technology GmbH ist am 19.03.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Manuel Sack zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 01.06.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Gläubigeranmeldefrist endet am 26.07.2025. Am 22.08.2025 findet die Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) statt. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Stefan Liese zum Sonderinsolvenzverwalter mit der Aufgabe der Prüfung angemeldeter Forderungen ernannt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 18/25 : Über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, Alfred-Delp-Str. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 2294), vertr. d.: 1. Philipp Schlote, (Geschäftsführer), 2. Hugo Schornstein, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt M…
55 IN 18/25 : Über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, Alfred-Delp-Str. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 2294), vertr. d.: 1. Philipp Schlote, (Geschäftsführer), 2. Hugo Schornstein, (Geschäftsführer), ist am 01.06.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.07.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 22.08.2025, 09:30 Uhr, Saal 3, Hauptgebäude, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 02.06.2025
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Originalbekanntmachung
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55 IN 18/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, Alfred-Delp-Str. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 2294), vertr. d.: 1. Philipp Schlote, (Geschäftsführer), 2. Hugo Schornstein, (Geschäftsführer), ist Herr Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstraße 9, 30…
55 IN 18/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, Alfred-Delp-Str. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 2294), vertr. d.: 1. Philipp Schlote, (Geschäftsführer), 2. Hugo Schornstein, (Geschäftsführer), ist Herr Rechtsanwalt Stefan Liese, GÖRG Insolvenzverwaltung, Uhlemeyerstraße 9, 30175 Hannover zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Manuel Sack als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Getriebe- und Antriebstechnik Wemigerode GmbH, Walderseestraße 1, 30163 Hannover sowie
der Schlote Brandenburg GmbH & Co. KG, Walderseestraße 1, 30163 Hannover
angemeldeten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 18/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, Alfred-Delp-Str. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 2294), vertr. d.: 1. Philipp Schlote, (Geschäftsführer), 2. Hugo Schornstein, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.03.2025 um 12…
55 IN 18/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, Alfred-Delp-Str. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 2294), vertr. d.: 1. Philipp Schlote, (Geschäftsführer), 2. Hugo Schornstein, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 19.03.2025 um 12:05 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5 InsO angeordnet worden, dass die Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Kunden mit den Anfangsbuchstaben A-Z von den aus- oder absonderungsberechtigten Gläubigern nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen und dass der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt wird, diese Forderungen auf ein Treuhandkonto einzuziehen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 21.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
55 IN 18/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, Alfred-Delp-Str. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 2294), vertr. d.: 1. Philipp Schlote, (Geschäftsführer), 2. Hugo Schornstein, (Geschäftsführer), ist am 19.03.2025 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der A…
55 IN 18/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schlote Technology GmbH, Alfred-Delp-Str. 5, 31177 Harsum (AG Hildesheim, HRB 2294), vertr. d.: 1. Philipp Schlote, (Geschäftsführer), 2. Hugo Schornstein, (Geschäftsführer), ist am 19.03.2025 um 12:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 19.03.2025
Hinweise (Art. 13 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.amtsgericht-hildesheim.niedersachsen.de/startseite/informationen/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-nach-dsgvo-des-amtsgerichts-hildesheim-164834.html . Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
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