Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmidt, Lydia
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRA 5194
EUID
DEM1809.HRA5194
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 62/26 (26)
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel
Adresse
Schulstraße 9, 35083 Wetter
Telefon
06423-9400-15
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.07.2026 , 13:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt ist am 01.07.2026 um 13:45 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am 27.04.1973, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg, HRA 5194), ist am 01.07.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Ver…
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am 27.04.1973, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg, HRA 5194), ist am 01.07.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel, Schulstraße 9, 35083 Wetter, Tel.: 06423-9400-15, Fax: 06423-9400-20, E-Mail: wetter@ww-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 01.07.2026
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