Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmidt, Lydia
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRA 5194
EUID
DEM1809.HRA5194
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 62/26 (26)
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.07.2026 , 13:45 Uhr
Aufhebung
30.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt ist am 01.07.2026 um 13:45 Uhr die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, als Inhaberin des Unternehmens Rudi Herrmann Transporte, ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 01.07.2026 wurde durch das Amtsgericht Marburg die Anordnung einer vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin verfügt. Zugleich wurde Re…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, als Inhaberin des Unternehmens Rudi Herrmann Transporte, ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 01.07.2026 wurde durch das Amtsgericht Marburg die Anordnung einer vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin verfügt. Zugleich wurde Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Schuldner der Antragsgegnerin wurden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. In einer späteren Bekanntmachung vom 30.07.2026 wird mitgeteilt, dass der Beschluss vom 01.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben wurde. Das Verfahren ist somit in dieser Phase beendet bzw. die vorläufigen Maßnahmen sind entfallen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am 27.04.1973, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg, HRA 5194), ist am 01.07.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Ver…
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am 27.04.1973, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg, HRA 5194), ist am 01.07.2026 um 13:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas M. Kögel, Schulstraße 9, 35083 Wetter, Tel.: 06423-9400-15, Fax: 06423-9400-20, E-Mail: wetter@ww-inso.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am 27.04.1973, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg , HRA 5194), wurde der Beschluss vom 01.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.07.2026 aufgehoben.
Der voll…
22 IN 62/26 (26): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Lydia Schmidt, geb. am 27.04.1973, Bahnhofstraße 26, 35282 Rauschenberg, als Inh. d. Rudi Herrmann Transporte (AG Marburg , HRA 5194), wurde der Beschluss vom 01.07.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 30.07.2026 aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Marburg, 30.07.2026
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