Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmitt Ultraschalltechnik GmbH -vertr.d.d.Gf Stephan Jessberger-
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Albert-Schweitzer-Straße 6, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRB 50144
EUID
DEM1114.HRB50144
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 611/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365 069 980
Termine & Fristen
Eröffnung
15.05.2025 , 14:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
27.06.2025
Widerspruchsfrist
18.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Bau von Reinigungsanlagen (Ultraschall, Hochdruck usw. ), der An- und Verkauf von Reinigungsanlagen inklusive Zubehör (Körbe, Reiniger usw.), Service, Reparatur und Wartung von Reinigungsanlagen, Forschung und Entwicklung von neuen Verfahren (Reinigungsverfahren, Rückgewinnung von Wärmeleistung) sowie Vorführung, Schulung, Service und Vertrieb von 3D-Scanning-Mikroskopen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 15.05.2025 um 14:45 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitt Ultraschalltechnik GmbH eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt bestellt worden. Es sind Anordnungen ergangen, wonach Gläubiger ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden haben. Zudem sind Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind aufgefordert, Leistungen an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Beteiligten steht es bis zum 18.07.2025 offen, Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen sowie schriftliche Anträge in verschiedenen Angelegenheiten, wie der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder der Einsetzung eines Gläubigerausschusses, zu stellen. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Der Insolvenzverwalter ist mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 611/24: Am 15.05.2025 um 14:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Schmitt Ultraschalltechnik GmbH -vertr.d.d.Gf Stephan Jessberger-, GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 6, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50144), vertr. d.: Stephan Jessberger, Hügelstraße 32, 64…
Geschäftsnummer: 8 IN 611/24: Am 15.05.2025 um 14:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Schmitt Ultraschalltechnik GmbH -vertr.d.d.Gf Stephan Jessberger-, GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 6, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50144), vertr. d.: Stephan Jessberger, Hügelstraße 32, 64569 Nauheim, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 27.06.2025,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 18.07.2025. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 18.07.2025 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2025
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