Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmitz One Seven GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 31633
EUID
DEG1312.HRB31633
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 181/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.09.2024 , 13:00 Uhr
Eröffnung
01.12.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
18.12.2024
Gläubigerversammlung und Prüfungstermin
08.01.2025 , 13:45 Uhr
Prüfungsstichtag
05.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitz One Seven GmbH wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen die Forderungsfeststellung muss bis zum 05.05.2025 beim Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitz One Seven GmbH ist beim Amtsgericht Potsdam anhängig. Am 10. September 2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und den Sachverhalt aufzuklären. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark bestellt. …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitz One Seven GmbH ist beim Amtsgericht Potsdam anhängig. Am 10. September 2024 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern und den Sachverhalt aufzuklären. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark bestellt. Dieser ist ermächtigt, ein Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen, Bankguthaben einzuziehen und über Gegenstände des Vermögens nur mit Zustimmung des Verwalters zu verfügen. Der Schuldner hat dem Verwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Später wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aus. Ein schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung muss bis zum 05. Mai 2025 bei Gericht eingehen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitz One Seven GmbH ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zuvor waren am 10.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jesko Stark zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 16.10.2024 wurde dieser ermächtigt, Masseverbindl…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmitz One Seven GmbH ist am 01.12.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zuvor waren am 10.09.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jesko Stark zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 16.10.2024 wurde dieser ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 18.12.2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung und Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 08.01.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Widerspruch bis zum 05.05.2025 möglich ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schmitz One Seven GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31633 P), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Schmitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krausenstraße 41…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schmitz One Seven GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31633 P), Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Schmitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krausenstraße 41, 10117 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 05.05.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 12. März 2025, 6.50 IN 181/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der Schmitz One Seven GmbH, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schmitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oliver Damerius, Krausenstraße 41, 10117 Berlin -
wird heute, am 10. September 2024, um 13 Uhr, …
6.50 IN 181/24
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der Schmitz One Seven GmbH, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schmitz
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oliver Damerius, Krausenstraße 41, 10117 Berlin -
wird heute, am 10. September 2024, um 13 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung des Vermögens des Schuldners und der zukünftigen Insolvenzmasse ein Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, den 10. September 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 181/24
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der Schmitz One Seven GmbH, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde
wird heute, am 16. Oktober 2024 um 15 Uhr, in Ergänzung des Beschlusses vom 10.09.2024 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung der vorläuf…
6.50 IN 181/24
(Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
der Schmitz One Seven GmbH, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde
wird heute, am 16. Oktober 2024 um 15 Uhr, in Ergänzung des Beschlusses vom 10.09.2024 über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung der vorläufige Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin
ermächtigt, mit Wirkung für die Schuldnerin und die zukünftige Insolvenzmasse gegenüber den nachfolgenden Personen Masseverbindlichkeiten zu begründen:
Zweck Vertragspartner Straße PLZ, Ort Betrag
Materiallieferung Brizena GmbH Leipziger Straße 109a 14929, Treuenbrietzen 5.500,00 €
Materiallieferung ifm electronic gmbh Vertrieb Deutschland Mühlenstraße 8 a 07607, Eisenberg 6.000,00 €
Materiallieferung ROTORCOMP VERDICHTER GmbH Industriestr. 9 82110, Germering 4.000,00 €
Materiallieferung WM SE Gewerbepark 35 15745, Wildau 400,00 €
Materiallieferung LDT LEVEL Dosiertechnik GmbH Vierenkamp 8 a 22453, Hamburg 5.000,00 €
Materiallieferung Hekatron Vertriebs GmbH Brühlmatten 9 79295, Sulzburg 500,00 €
Materiallieferung Rubix GmbH Nordpassage 8 15890, Eisenhüttenstadt 300,00 €
Materiallieferung Indunorm Hydraulik GmbH Oderstraße 3 47506, Neukirchen-Vluyn 1.000,00 €
Materiallieferung Westfalen Aktiengesellschaft Industrieweg 43 48155, Münster 250,00 €
Materiallieferung Auto-Einmal-Eins Rainer Wendrich Am Honigberg 22 14943, Luckenwalde 1.500,00 €
Telekommunikation / IT Emnify GmbH Landsteinstraße 4 97074, Würzburg 1.000,00 €
Telekommunikation / IT Hrworks GmbH Waldkircher Straße 28 79106, Freiburg 1.500,00 €
Telekommunikation / IT Telekom Deutschland GmbH Landgrabenweg 151 53169, Bonn 1.500,00 €
Telekommunikation / IT IONOS SE Elgendorfer Str. 57 56410, Montabaur 150,00 €
Telekommunikation / IT NFON AG Zielstattstr. 36 81379, München 1.000,00 €
Telekommunikation / IT Mike Niendorf & Thomas Fincke GbR Dämmchenweg 6a 14943, Luckenwalde 1.000,00 €
Telekommunikation / IT Hetzner Online GmbH Industriestraße 25 91710, Gunzenhausen 250,00 €
Telekommunikation / IT Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH Am Kuhm 31 46325, Borken 150,00 €
Telekommunikation / IT Grenke AG Neuer Markt 2 76532, Baden-Baden 2.400,00 €
Telekommunikation / IT MMV Leasing Postfach 300652 56028, Koblenz 200,00 €
Wachschutz (Betriebsstätte) MNGT Viral Vision UG (Haftungsbeschränkt) An den Ziegeleien 3 14943, Luckenwalde 800,00 €
Stromversorgung (Betriebsstätte) SBL Städt. Betriebswerke Luckenwalde Kirchhofsweg 6 14943, Luckenwalde 6.000,00 €
Buchhaltung HEROL Consulting GmbH Jahnstraße 5 55435, Gau-Algesheim 1.000,00
PKW (Leasing) Nio Deutschland GmbH Seeholzenstraße 12 82166, Gräfelfing 4.500,00 €
Potsdam, den 16. Oktober 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 181/24 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schmitz One Seven GmbH, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von Systemen zur Feuerbekämpfung
HRB 31633
wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2024 um 12 Uhr d…
6.50 IN 181/24 (Geschäftsnummer)
Amtsgericht Potsdam
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schmitz One Seven GmbH, Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde
Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von Systemen zur Feuerbekämpfung
HRB 31633
wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.12.2024 um 12 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Jesko Stark, Budapester Straße 35, 10787 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am Mittwoch, 08.01.2025, um 13:45 Uhr im Gebäude des Justizzentrums, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuß
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit, unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist entweder beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 29. November 2024
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