Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRA 4355
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Insolvenzprofil
Schneider, Axel
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Papenweg 2, 59071 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 4355
EUID
DER2404.HRA4355
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 34/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Marco Kuhlmann
Rolle
Sachwalter
Adresse
Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund
Termine & Fristen
Antragseingang
25.03.2026
Eröffnung
01.07.2026 , 08:05 Uhr
Forderungsanmeldefrist
24.08.2026
Berichtstermin
29.09.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
29.09.2026 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Dr. Axel Schneider ist am 01.07.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 25.03.2026 eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet, wobei der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters die Masse verwaltet. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Marco Kuhlmann ernannt. Forderungen sind bis zum 24.08.2026 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der zugleich als Berichtstermin und Prüfungstermin dient, ist für den 29.09.2026 angesetzt. Ursprünglich war angegeben, dass kein Antrag auf Restschuldbefreiung vorliegt; dieser Beschluss wurde jedoch durch Berichtigung vom 01.07.2026 dahingehend geändert, dass ein Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung vorliegt und zulässig ist. Die Restschuldbefreiung wird erlangt, wenn die gesetzlichen Obliegenheiten erfüllt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Axel Schneider, Papenweg 2, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4355 eingetragenen Firma Inhaber der Dr. Schneider Apotheken e. K.
Verfahrensbevollmächtigter:
KRP Küppers Ra…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Dr. Axel Schneider, Papenweg 2, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4355 eingetragenen Firma Inhaber der Dr. Schneider Apotheken e. K.
Verfahrensbevollmächtigter:
KRP Küppers Rabenhorst GmbH, Im Klapperhof 33, 50670 Köln
wird der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom 01.07.2026 (Blatt 642 ff der Akte) dahingehend berichtigt, dass der Satz:
Ein Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung liegt nicht vor.
wie folgt geändert wird:
Ein Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung liegt vor.
Es wird ferner festgestellt, dass der Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zulässig ist. Der Schuldner erlangt Restschuldbefreiung, wenn er den Obliegenheiten des §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 287 a Abs. 1, Satz 3, 4 InsO i. V. m. §§ 567 ff. ZPO gegeben. Beschwerdeberechtigt ist der Schuldner.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
257 IN 34/26
Amtsgericht Dortmund, 01.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/26
Über das Vermögen
des Herrn Dr. Axel Schneider, geboren am 11.09.1978, Papenweg 2, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4355 eingetragenen Firma Inhaber der Dr. Schneider Apotheken e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.0…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 34/26
Über das Vermögen
des Herrn Dr. Axel Schneider, geboren am 11.09.1978, Papenweg 2, 59071 Hamm, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamm unter HRA 4355 eingetragenen Firma Inhaber der Dr. Schneider Apotheken e. K.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.07.2026, um 08:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 25.03.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 25.03.2026 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Marco Kuhlmann, Wittener Straße 55 A, 44149 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Schuldners über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 29.09.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Schuldners (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Schuldners als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Ein Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung liegt nicht vor.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
257 IN 34/26
Amtsgericht Dortmund, 01.07.2026
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