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Insolvenzprofil
Wonsak, Torsten
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRA 16745
EUID
DER2402.HRA16745
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 195/12
Phase
Nachtragsverteilung
Termine & Fristen
Beschlussdatum
26.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Torsten Wonsak ist eröffnet. Die Vergütung für eine Nachtragsverteilung sowie die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Amtsgerichtes Dortmund festgesetzt worden. Die Berechnung der Vergütung erfolgte aufgrund einer nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 19.419,24 EUR unter Anwendung eines billigen Ermessens von 25 %. Daneben wurden die geltend gemachten Pauschbeträge als erstattungsfähige Auslagen anerkannt. Gegen die Vergütungsfestsetzung steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung zur Verfügung, sofern der Beschwerdewert 300,00 EUR übersteigt bzw. das Gericht die Beschwerde zugelassen hat. Die Frist für die Einlegung beträgt zwei Wochen ab Verkündung oder Zustellung. Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt auszugsweise, um schützenswerte Interessen zu wahren; der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Gerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 195/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Torsten Wonsak, geboren am 07.06.1970, Jüngststraße 30, 59368 Werne,
Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 16745
eingetragenen Firma Güterverkehr Wonsak e.K., Zipsstraße 8, 44339 Dortmund
sind…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 195/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Torsten Wonsak, geboren am 07.06.1970, Jüngststraße 30, 59368 Werne,
Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRA 16745
eingetragenen Firma Güterverkehr Wonsak e.K., Zipsstraße 8, 44339 Dortmund
sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO). Die Vergütung wird aufgrund der nachträglich vereinnahmten Insolvenzmasse in Höhe von 19.419,24 EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 25 % angemessen. Daneben wurden die Auslagen in Höhe des geltend gemachten Pauschbetrages als erstattungsfähig festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.110 eingesehen werden.
251 IN 195/12
Amtsgericht Dortmund, 26.06.2026
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