Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schneider Business Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 110041
EUID
DEV1109.HRB110041
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
63 IN 29/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis
Adresse
Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken
Telefon
0681/ 7097 790
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
02.07.2024 , 11:28 Uhr
Eröffnung
01.09.2024 , 06:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.10.2024
Berichtstermin
13.11.2024 , 09:00 Uhr
Prüfungstermin
13.11.2024 , 09:00 Uhr
Gläubigerversammlung
25.03.2025
Gläubigerversammlung
04.06.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit und die Bearbeitung von Werbeartikeln, Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie die Durchführung von damit verbundenen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Business Services GmbH ist eröffnet. Am 02.07.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung für den 04.06.2025 zur Beschlussfassung über die Beschaffung von Dienstleistern für die Rechnungslegung angesetzt. Zudem ist ein Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen auf den 25.03.2025 festgelegt worden, an dem schriftliche Widersprüche gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen müssen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Business Services GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 28.06.2024. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurd…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schneider Business Services GmbH ist am 01.09.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 28.06.2024. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.10.2024 anzumelden. Ein Termin für die Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) ist am 13.11.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Beschaffung von Dienstleistern für die Rechnungslegung auf den 04.06.2025 terminiert. Der Prüfungsstichtag für nachträglich angemeldete Forderungen ist der 25.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 29/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110041 eingetragenen Schneider Business Services GmbH, Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch d…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 29/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110041 eingetragenen Schneider Business Services GmbH, Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Feuer,
ist am 02.07.2024, um 11:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
63 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 02.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110041 eingetragenen Schneider Business Services GmbH, Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110041 eingetragenen Schneider Business Services GmbH, Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Feuer,
Verfahrensbevollmächtigte:
Herr Rechtsanwalt Dr. Moritz Handrup, Mainzer Landstraße 36, 60235 Frankfurt am Main
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über:
1. Zustimmung zur Beauftragung der für die Beschaffung der Rechnungslegung notwendigen Dienstleister durch den Insolvenzverwalter, welche die Daten auf dem Server der Insolvenzschuldnerin sichern sollen. Es ist mit Kosten von ca. 15.000,00 EUR zu rechnen,
bestimmt auf
Mittwoch, 04.06.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 09.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110041 eingetragenen Schneider Business Services GmbH, Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäf…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 29/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110041 eingetragenen Schneider Business Services GmbH, Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Feuer,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 20 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
63 IN 29/24
Amtsgericht Saarbrücken, 11.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 29/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110041 eingetragenen Schneider Business Services GmbH, Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian F…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 29/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110041 eingetragenen Schneider Business Services GmbH, Altenkesseler Straße 17/B7, 66115 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christian Feuer,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2024, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Jochen Eisenbeis, Käthe-Kollwitz-Str. 11, 66115 Saarbrücken, Telefon: 0681/ 7097 790, Fax: 0681/ 7097 7910.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 13.11.2024, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- <<...>>
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 20 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
63 IN 29/24
Saarbrücken, 01.09.2024
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