Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schön GmbH & Co. KG - Industrietechnik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Hanau HRA 91402
EUID
DEM1502.HRA91402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hanau
Aktenzeichen
70 IN 511/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko
Kanzlei
Insolvenzverwaltung Danko
Adresse
Westendstr. 74, 60325 Frankfurt am Main
Telefon
0049 69273156120
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2025
Einzelermächtigung erteilt
27.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schön GmbH & Co. KG - Industrietechnik ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludenschaft Danko bestellt worden. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist zusätzlich zur Anordnung der vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 511/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schön GmbH & Co. KG - Industrietechnik, Schöner Bühl 2, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 91402), vertr. d.: 1. Schön-Verwaltungs-GmbH, Schöner Bühl 2, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin…
70 IN 511/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schön GmbH & Co. KG - Industrietechnik, Schöner Bühl 2, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 91402), vertr. d.: 1. Schön-Verwaltungs-GmbH, Schöner Bühl 2, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Wentzel, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Insolvenzverwaltung, Westendstr. 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 0049 69273156120, Fax: 0049 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 511/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schön GmbH & Co. KG - Industrietechnik, Schöner Bühl 2, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 91402), vertr. d.: 1. Schön-Verwaltungs-GmbH, Schöner Bühl 2, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin…
70 IN 511/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schön GmbH & Co. KG - Industrietechnik, Schöner Bühl 2, 63628 Bad Soden-Salmünster (AG Hanau, HRA 91402), vertr. d.: 1. Schön-Verwaltungs-GmbH, Schöner Bühl 2, 63628 Bad Soden-Salmünster, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Martin Wentzel, VEREINIGTE STAATEN, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am um Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 27.11.2025
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