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Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HESA 4.0 Anlagenbau GmbH, Niederlassung Gießen, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 S. 1 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Widersprüche gegen diese Forderungen müssen bis spätestens 11.111.2025 beim Gericht eingegangen sein. Zudem ist ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 26.11.2025 um 11:00 Uhr in Gießen bestimmt worden. Gegenstand der Versammlung ist die Beschlussfassung nach § 160 InsO über die Genehmigung eines Vergleichs mit Frau Sigrid Schnorr, welcher eine Zahlung von 75.000,00 EUR zur Masse zur Abgeltung von Ansprüchen gegen Burkhard Schnorr in Höhe von 300.000,00 EUR vorsieht.
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