Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schreinerei Ney GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 23697
EUID
DEV1109.HRB23697
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
110 IN 53/22
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Hainz
Adresse
Am Markt 4, 66265 Heusweiler
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme Vergütungsantrag
13.06.2024
Beschluss Vergütungsfestsetzung
01.07.2024
Prüfungsstichtag Forderungen
02.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb einer Schreinerei. Soweit in Zukunft erforderlich, kann die Gesellschaft zur Erreichung ihres Zweckes Beteiligungen eingehen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder deren Vertretung übernehmen. Sie kann insbesondere Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schreinerei Ney GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Saarbrücken hat in mehreren Beschlüssen vom 30.01.2024, 30.04.2024, 28.05.2024 und 01.07.2024 sowie 05.05.2025 verschiedene Verfahrensschritte angeordnet. Zunächst wurde die Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei Fristen zur Stellungnahme bis zum 16.02.2024 und 13.06.2024 gesetzt wurden. Im April 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, mit einem Prüfungsstichtag am 21.05.2024. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Hainz hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss vom 01.07.2024 festgesetzt wurden. Dabei wurde das verwaltete Vermögen mit 128.084,47 EUR ermittelt. Im Mai 2025 wurde eine weitere Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 02.06.2025 festgelegt wurde. Das Verfahren befindet sich aktuell in der Phase der Forderungsprüfung und Verwaltung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jor…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Viktoriastraße 2, 66111 Saarbrücken
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.02.2024 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 30.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
wir…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jor…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Viktoriastraße 2, 66111 Saarbrücken
hat der vorläufige Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Durchführung der Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13.06.2024 im schriftlichen Verfahren zum Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters nebst der begründenden Unterlagen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 19 aus.
110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 28.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jor…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Abegg & Abegg, Viktoriastraße 2, 66111 Saarbrücken
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Stephan Hainz, Am Markt 4, 66265 Heusweiler wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 27.12.2022 bis zum 01.03.2023 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 128.084,47 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach EUR. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 55 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.01.2024 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 eingesehen werden.
110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
wir…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 53/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 23697 eingetragenen Schreinerei Ney GmbH, Bahnhofstraße 20, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn André Jordt,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.06.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 19 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
110 IN 53/22
Amtsgericht Saarbrücken, 05.05.2025
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