Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Aluchrom Oberflächentechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Plattenstraße 7, 09429 Wolkenstein OT Hilmersdorf
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 31527
Stammkapital
27.921,00 EUR
EUID
DEU1206.HRB31527
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 1124/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
17.12.2024 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Bearbeitung und Vertrieb von Kunststoffbauteilen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Chemie & Kunststoffe
Subbranche
Kunststoffverarbeitung
Geschäftstätigkeit
Herstellung, Bearbeitung und Vertrieb von Kunststoffbauteilen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist anhängig. Der Geschäftsführer Walter Mathias Bröcker vertritt die Gesellschaft. Am 26.01.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist anhängig. Am 26.01.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 02.12.2024 eine Entscheidung erlassen, wonach ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubig…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH ist anhängig. Am 26.01.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Das Amtsgericht Chemnitz hat am 02.12.2024 eine Entscheidung erlassen, wonach ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 17.12.2024 um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 3.011 in Chemnitz bestimmt wird. Auf der Tagesordnung steht die Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Grundvermögens, des immateriellen Vermögens und der Betriebs- und Geschäftsausstattung an die Aluchrom GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt 2.214.350,00 EUR. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1124/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH, vertr.d.d. GF Plattenstraße 7, 09429 Wolkenstein OT Hilmersdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31527
vertreten durch den Geschäftsführer Walter Mathias Bröcker
- hat der In…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1124/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH, vertr.d.d. GF Plattenstraße 7, 09429 Wolkenstein OT Hilmersdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31527
vertreten durch den Geschäftsführer Walter Mathias Bröcker
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 26.01.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1124/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH, vertr.d.d. GF Plattenstraße 7, 09429 Wolkenstein OT Hilmersdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31527
vertreten durch den Geschäftsführer Walter Mathias Bröcker
ergeht am 02…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 1124/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aluchrom Oberflächentechnik GmbH, vertr.d.d. GF Plattenstraße 7, 09429 Wolkenstein OT Hilmersdorf, Amtsgericht Chemnitz , HRB 31527
vertreten durch den Geschäftsführer Walter Mathias Bröcker
ergeht am 02.12.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 17.12.2024
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Grundvermögens, des immateriellen Vermögens und der Betriebs- und Geschäftsausstattung an die Aluchrom GmbH zu einem Kaufpreis von insgesamt 2.214.350,00 EUR
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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