Spedition-Vermittlung von Transport Logistik, Handel mit Waren aller Art insbesondere Baustoffe sowie Lagerung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schroeder Transporte GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen des Amtsgerichts Dortmund. Zunächst wurde durch Beschluss vom 01.06.2026 die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Rechtsanwalt Andreas Grund zum Insolvenzverwalter ernannt. Mit diesem Schritt sind Forderungen ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden, Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Verwalter zu leisten und Sicherungsrechte sind gegenüber diesem zu melden. Ein weiterer Verfahrensschritt ist am 12.12.2025 dokumentiert, als die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen von Masseunzulänglichkeit (§§ 208 bis 210 InsO) bei Gericht eingegangen ist. Die Rechtsbehelfsfrist für den Beschluss zur Aufhebung der Eigenverwaltung beträgt zwei Wochen ab Zustellung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 126/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28985 eingetragenen Schroeder Transporte GmbH, Zechenstr. 44, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Schroeder, Mengeder Str. 73, 44…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 126/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28985 eingetragenen Schroeder Transporte GmbH, Zechenstr. 44, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Schroeder, Mengeder Str. 73, 44536 Lünen und Herrn Alexander Frank Busche, Am Steinacker 7 , 45731 Waltrop
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN-Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, Bembergstr. 2 - 4, 42103 Wuppertal
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Grund, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund, Telefon: 0211/27408569, Fax: 021127408570.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
258 IN 126/25
Amtsgericht Dortmund, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 126/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28985 eingetragenen Schroeder Transporte GmbH, Zechenstr. 44, 44536 Lünen, vertr. d. d. Gf.
ist am 08.12.2025 bei Gericht die Anzeige d. Insolvenzverwalt. ei…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 126/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28985 eingetragenen Schroeder Transporte GmbH, Zechenstr. 44, 44536 Lünen, vertr. d. d. Gf.
ist am 08.12.2025 bei Gericht die Anzeige d. Insolvenzverwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
258 IN 126/25
Amtsgericht Dortmund, 12.12.2025
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