Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SLV - Schiffahrt, Logistik, Verfrachtung-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 17471
EUID
DER2402.HRB17471
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 71/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Grund
Adresse
Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund
Telefon
0211/27408569
Termine & Fristen
Aufhebung Eigenverwaltung
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SLV - Schiffahrt, Logistik, Verfrachtung-GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17471, wird durch das Amtsgericht Dortmund behandelt. Zuvor war die Eigenverwaltung angeordnet worden, welche jedoch auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben wurde. Als Folge dieser Aufhebung ist ein neuer Insolvenzverwalter bestellt worden. Der Rechtsanwalt Andreas Grund aus Dortmund hat die Aufgaben des Insolvenzverwalters übernommen. Mit der Bestellung des Verwalters sind Forderungen ab sofort bei diesem anzumelden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, sind angewiesen, Leistungen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu erbringen. Auch Mitteilungen über Sicherungsrechte sind ab sofort an den Insolvenzverwalter zu richten. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 71/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17471 eingetragenen SLV - Schiffahrt, Logistik, Verfrachtung-GmbH, Zechenstraße 44, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Schnettker…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 71/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17471 eingetragenen SLV - Schiffahrt, Logistik, Verfrachtung-GmbH, Zechenstraße 44, 44536 Lünen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Schnettker, Lorenzstr. 55, 44536 Lünen und Herrn Alexander Busche, Am Steinacker 7, 45731 Waltrop
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN-Rechtsanwälte d'Avoine Teubler Neu, Bembergstr. 2 - 4, 42103 Wuppertal
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Grund, Ostenhellweg 53, 44135 Dortmund, Telefon: 0211/27408569, Fax: 021127408570.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
254 IN 71/25
Amtsgericht Dortmund, 01.06.2026
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