Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SchröderKP GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 721398
EUID
DEB8535.HRB721398
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
249/20
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
23.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der SchröderKP GmbH erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO (Tabellenblattnummer 17 bis 22) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 23.10.2025 Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu erheben. Ein solcher Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail, sondern nur formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
84 IN 249/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchröderKP GmbH, Rosenstraße 13, 68535 Edingen-Neckarhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Manuel Schröder
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 721398
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gew…
84 IN 249/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SchröderKP GmbH, Rosenstraße 13, 68535 Edingen-Neckarhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Manuel Schröder
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 721398
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17 bis 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 11.09.2025
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