Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schröter Transporte UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Grünen Winkel 10 a, 59379 Selm
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 32156
EUID
DER2402.HRB32156
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
252 IN 114/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ralph Schmid
Adresse
Dülmener Straße 92, 48653 Coesfeld
Telefon
02541 91501
Termine & Fristen
Antragstellung
28.12.2023
Eröffnung
11.03.2024 , 10:25 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.04.2024
Berichtstermin
24.05.2024
Prüfungstermin
28.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Stückguttransporten, Viehtransporten und Schüttguttransporten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 11.03.2024 um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schröter Transporte UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Der Antrag auf Eröffnung ist am 28.12.2023 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Schmid ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 26.04.2024. Der Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 24.05.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 28.07.2025. An diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 114/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32156 eingetragenen Schröter Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Grünen Winkel 10 a, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Schröter,
…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 114/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32156 eingetragenen Schröter Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Grünen Winkel 10 a, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Schröter,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0 lfd. Nr. 6 und 7) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.07.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
252 IN 114/23
Amtsgericht Dortmund, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 114/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32156 eingetragenen Schröter Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Grünen Winkel 10 a, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Schröter,
Geschäftszweig: die Durchf…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 252 IN 114/23
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32156 eingetragenen Schröter Transporte UG (haftungsbeschränkt), Im Grünen Winkel 10 a, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Christina Schröter,
Geschäftszweig: die Durchführung von Stückguttransporten, Viehtransporten und Schüttguttransporten
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 11.03.2024, um 10:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ralph Schmid, Dülmener Straße 92, 48653 Coesfeld, Telefon: 02541 91501, Fax: 02541915600.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 24.05.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.05.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.218 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
252 IN 114/23
Dortmund, 11.03.2024
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