Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schürosol UG (haftungsbeschränkt) i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zur Helle 3, 59964 Medebach
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 8475
EUID
DER1901.HRB8475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
52 IN 398/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.02.2026 , 12:29 Uhr
Eröffnung
31.07.2026 , 11:19 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.09.2026
Niederlegung Unterlagen
29.09.2026
Berichtstermin
27.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Erledigung von Reinigungsaufträgen und der Einsatz von Reinigungssystemen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Arnsberg hat am 20.02.2026 um 12:29 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Schürosol UG (haftungsbeschränkt) i.L. vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8475 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch den Liquidator Herrn Gert Schürmann. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Sandra Bitter bestellt worden. Mit dieser Anordnung ist die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schürosol UG (haftungsbeschränkt) i.L. wurde am 20.02.2026 zunächst mit vorläufigen Maßnahmen angeordnet, wobei Sandra Bitter zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Am 31.07.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wo…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schürosol UG (haftungsbeschränkt) i.L. wurde am 20.02.2026 zunächst mit vorläufigen Maßnahmen angeordnet, wobei Sandra Bitter zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde. Am 31.07.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein am 22.12.2025 eingegangener Antrag der Schuldnerin. Sandra Bitter wird zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 15.09.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.10.2026. Die Unterlagen werden ab dem 29.09.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Eröffnungsbeschluss steht der Schuldnerin das Recht auf sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 398/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8475 eingetragenen Schürosol UG (haftungsbeschränkt) i.L., Zur Helle 3, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Gert Schürmann, Zur Helle 3 ,…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 398/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8475 eingetragenen Schürosol UG (haftungsbeschränkt) i.L., Zur Helle 3, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Gert Schürmann, Zur Helle 3 , 59964 Medebach
ist am 20.02.2026, um 12:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
52 IN 398/25
Amtsgericht Arnsberg, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 398/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8475 eingetragenen Schürosol UG (haftungsbeschränkt) i.L., Zur Helle 3, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Gert Schürmann, Zur Helle 3 , 59964 Medebach
wird wegen Zahlungsu…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 52 IN 398/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 8475 eingetragenen Schürosol UG (haftungsbeschränkt) i.L., Zur Helle 3, 59964 Medebach, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Gert Schürmann, Zur Helle 3 , 59964 Medebach
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 11:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.10.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 29.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 302 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
52 IN 398/25
Arnsberg, 31.07.2026
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