Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schütz, Heribert
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 5377
EUID
DET2210V.HRA5377
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 148/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz
Kanzlei
White & Case LLP
Adresse
Emser Straße 166, 56076 Koblenz
Telefon
0261/89969930
E-Mail
Termine & Fristen
Allgemeines Veräußerungsverbot
19.08.2025 , 17:24 Uhr
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.08.2025 , 10:30 Uhr
Eröffnung
17.03.2026 , 13:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.05.2026
Prüfungstermin
16.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heribert Schütz, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., ist am 17.03.2026 um 13:37 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 22.08.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und am 19.08.2025 ein allgemeines Veräußerungsverbot verfügt worden. Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.05.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin ist der 16.06.2026. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 19.03.2026 wird mitgeteilt, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangen wird, sofern er den Obliegenheiten nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 148/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heribert Schütz, geb. am 05.08.1955, Im Staadergarten 15, 78343 Gaienhofen, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 5377), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, we…
21 IN 148/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Heribert Schütz, geb. am 05.08.1955, Im Staadergarten 15, 78343 Gaienhofen, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 5377), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295, § 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Koblenz, 19.03.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 148/25 : Über das Vermögen des Heribert Schütz, geb. am 05.08.1955, Im Staadergarten 15, 78343 Gaienhofen, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 5377), ist am 17.03.2026 um 13:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolv…
21 IN 148/25 : Über das Vermögen des Heribert Schütz, geb. am 05.08.1955, Im Staadergarten 15, 78343 Gaienhofen, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 5377), ist am 17.03.2026 um 13:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, c/o Rechtsanwälte White & Case LLP, Emser Straße 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0261/89969930, Fax: 0261/899699359, E-Mail: insokoblenz@whitecase.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.05.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 16.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (19.05.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 19.03.2026
Hinweise zum Datenschutz:
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 148/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Heribert Schütz, geb. am 05.08.1955, August-Borsig-Straße 5, 56070 Koblenz, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 5377), ist am 22.08.2025 um 10.30 Uhr die vorläufig…
21 IN 148/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Heribert Schütz, geb. am 05.08.1955, August-Borsig-Straße 5, 56070 Koblenz, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 5377), ist am 22.08.2025 um 10.30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Daniel Schwartz, c/o Rechtsanwälte White & Case LLP, Emser Straße 166, 56076 Koblenz, Tel.: 0261/89969930, Fax: 0261/899699359, E-Mail: insokoblenz@whitecase.com bestellt worden.
Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 22.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Heribert Schütz, geboren am 05.08.1955, August-Borsig-Straße 5, 56070 Koblenz, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 5377), wird heute, a…
In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über das Vermögen des Heribert Schütz, geboren am 05.08.1955, August-Borsig-Straße 5, 56070 Koblenz, Inhaber der Firma M.J. Schütz, Internationale Spedition, e. Kfm., August-Borsig-Straße 5-7, 56070 Koblenz (AG Koblenz, HRA 5377), wird heute, am 19.08.2025 um 17:24 Uhr mit sofortiger Wirkung gemäß § 21 Abs. 2 InsO dem Schuldner allgemein verboten, Gegenstände seines Vermögens zu veräußern oder sonst über sie zu verfügen (Allgemeines Veräußerungsverbot). Unter dieses Verbot fällt auch die Einziehung von Außenständen.
56068 Koblenz, 19.08.2025
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 148/25
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