Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SciVii labs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Saarland
Adresse
Campus, Geb. A1.1, 66123 Saarbrücken
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRB 108489
EUID
DEV1109.HRB108489
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
105 IN 34/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Virginia Thom
Adresse
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
17.06.2025 , 09:56 Uhr
Eröffnung
29.08.2025 , 08:29 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.10.2025
Berichtstermin
21.11.2025
Prüfungstermin
21.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit biologischen Testsystemen, Auftragsforschung, Schulungen und Beratungen in diesem Bereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SciVii labs GmbH ist am 29.08.2025 um 08:29 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 22.05.2025. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 17.06.2025 angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Virginia Thom zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt wurde und ein allgemeines Verfügungsverbot verhängt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist Rechtsanwältin Virginia Thom zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Gläubiger haben ihre Forderungen bis zum 31.10.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 21.11.2025. Die Unterlagen werden ab dem 07.11.2025 zur Einsicht niedergelegt. Am 03.11.2025 hat die vorläufige Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 34/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108489 eingetragenen SciVii labs GmbH, Campus A1.1 , 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dani…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 34/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108489 eingetragenen SciVii labs GmbH, Campus A1.1 , 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Havel,
ist am 17.06.2025, um 09:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Virginia Thom, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
105 IN 34/25
Amtsgericht Saarbrücken, 17.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 34/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108489 eingetragenen SciVii labs GmbH, Campus A1.1 , 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Havel,
wird wegen Zahlungsunfähig…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 34/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108489 eingetragenen SciVii labs GmbH, Campus A1.1 , 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Havel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.08.2025, um 08:29 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.05.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Virginia Thom, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 21.11.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) der Insolvenzverwalterin bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 07.11.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 20a niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
105 IN 34/25
Amtsgericht Saarbrücken, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 34/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108489 eingetragenen SciVii labs GmbH, Campus A1.1 , 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dani…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 34/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 108489 eingetragenen SciVii labs GmbH, Campus A1.1 , 66123 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Havel,
ist am 03.11.2025 bei Gericht die Anzeige der vorläufigen Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
105 IN 34/25
Amtsgericht Saarbrücken, 03.11.2025
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